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Abgeltungssteuer nicht bei Riester-Renten

# Riester-Rente und die Abgeltungssteuer

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» was ist die Abgeltungssteuer?

Ganz simpel ausgedrückt, ein pauschaler Abzug von 25% auf alle Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Divideden von NACH dem 01.01.2009 gekauften Anteilen von Fonds/Aktien und Geldanlagen aller Art.
Die Abgeltungssteur greift aber nur auf die zukünftigen Kapitalerträge zu, die über dem jährlichen Sparerpauschbetrag von derzeit 801€ für Alleinstehende und 1.602€ für Verheiratete liegen. Dies betrifft aber nur alle reinen Geldanlagen, Sparpläne und Fonds/Aktien-Anteile und NICHT die von Versicherungen angebotenen Fondspolicen.

Alle Anteile von Fonds/Aktien, die jedoch BIS zum 31.Dezember 2008 gekauft wurden oder noch werden, bleiben aber von der Abgeltungssteuer verschont. Kursgewinne aus diesen Anteilen sind beim Verkauf nach Ablauf eines Jahres steuerfrei - auch zukünftig. Es gibt hier also einen "Bestandsschutz".

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» greift die Abgeltungssteuer bei der Riester-Rente?

Auch wenn es bei der Riester-Rente neben der klassischen Rentenversicherung auch die Anlageformen Fondspolice, Fondssparplan und Banksparplan gibt, so greift bei der Riester-Rente grundsätzlich NICHT die Abgeltungssteuer. Das gibt Anlegern die Chance, sich mit eine Einlage in eine Riester-Rente günstigere Steuerregeln für die Kursgewinne zu sichern.

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» die Abgeltungssteuer mit einer Riester-Rente umgehen?

Ja, alle Fonds/Aktien-Sparer, die eine langfristige Anlage mit mindestens 12 Jahren Laufzeit akzeptieren UND wenn der gewünschte Auszahlungszeitpunkt NACH dem 60.Lebensjahr liegt - sollten auf jeden Fall dazu die RiesterRente nutzen!

Wir empfehlen für die "reine" Umgehung der Abgeltungssteuer eine ZUSÄTZLICHE Riester-Rente abzuschließen und für diesen Riester-Vertrag KEINE Förderung*
zu beantragen. Somit greift hier auch nicht die sonst bei Riester angewendete nachgelagerte 100%-Versteuerung der Ablaufleistungen, sondern nur das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Dies bedeutet, das nur die Hälfte des Gewinns zum Ablauf mit dem dann individuell gültigen Steuersatz versteuert werden braucht. Alle Vorzüge der Riester-Rente wie z.B. die Möglichkeit der unbegrenzten Beitragsfreistellung und Sonderzahlungen etc. gelten trotzdem!!

Ein weiterer Vorteil eines zusätzlichen ungeförderten Riester-Vertrages zur Umgehung der Abgeltungssteuer ist, das die Beiträge, die ungefördert in eine solche Riester-Rente fließen, NICHT verrentet werden müssen, sondern zum Ablauf auch zu 100% abgehoben werden können!!!

*[Oder als sonst Ungeförderter, wie z.B. Selbsständige eine Riester-Rente zu nutzen!]

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Riester-Abgeltungssteuer

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