INFOTHEK ¤ Riester-Rente

Informationen zur Riester-Rente und die Riesterförderung

# allgemeines zur Riester-Rente

HINWEIS: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.

» Riester-Rente - was ist das?

Diese nach dem damaligen Bundesarbeitsminister Walter Riester benannte Zusatzvorsorge soll helfen, Einschnitte in der gesetzlichen Rentenversicherung auszugleichen. Seit Beginn des Jahres 2002 fördert der Staat diese private Zusatzvorsorge für das Alter, auch Riester-Rente genannt. Wer mit einer Riester-Rente vorsorgen will, zahlt Beiträge in bestimmter Höhe ein und kann dafür staatliche Zulagen erhalten. In vielen Fällen sind diese Aufwendungen darüber hinaus auch noch steuerlich absetzbar.
Riestern macht das notwendige Sparen für später bedeutend einfacher, lohnender und auch zuverlässiger und der Verbraucherschutz ist bei Riester-Renten durch die vom Gesetzgeber für diese Produkte vorgeschriebene Zertifizierung sehr hoch.

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» besteht eine Riester-Pflicht?

Die Teilnahme bzw. der Abschluss eines Riester-Vertrages ist freiwillig. Es besteht keinerlei Verpflichtung zur privaten Altersvorsorge und auch keine Verpflichtung, die Riester-Förderung in Anspruch zu nehmen. Eine bestimmte Anlageform ist ebenfalls nicht vorgeschrieben. Warum sollte man aber die staatliche Förderung nicht nutzen, wenn man Anspruch darauf hat? Allerdings muss man 'investieren um zu kassieren'.

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» Unisex-Tarife als Grundlage in Riester-Verträgen

Seit Beginn des Jahres 2006 verlangt der Gesetzgeber sogenannte "Unisex-Tarife" bei Riester-Renten. Das bedeutet: Frauen und Männer zahlen die gleichen Beiträge und erhalten seitdem auch die gleiche Rente!!
Ältere Riester-Verträge berücksichtigen noch die unterschiedliche Lebenserwartung von Männern und Frauen. Weil Frauen statistisch gesehen aber länger leben als Männer, erhielten Männer in "Alt-Verträgen" für ihre Beiträge auch höhere Renten.
[Hinweis: Wer seinen Riester-Vertrag vor dem 1.Januar 2006 begonnen hat, behält weiterhin die alten Konditionen! Bei Anbieter-/ Tarifwechsel entfallen diese aber!]

Die neuen Unisex-Tarife wurden eingeführt, weil die Riester-Rente die im Zuge der Rentenreform neu entstandenen Versorgungslücke [HINWEIS: um 3% auf 36% !!] ausgleichen soll. Anders als private Versichererungen rechnet die gesetzliche Rentenversicherung für beide Geschlechter gleich. Diesem Prinzip soll die private Riester-Rente nun auch entsprechen und ist gerade für Frauen ein großer Vorteil!

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» Informationspflicht der Riester-Anbieter

Anbieter von Riester-Verträgen müssen ihre Kunden einmal im Jahr schriftlich über die Verwendung der eingezahlten Beiträge, das bisher gebildete Kapital, die Abschluss- und Verwaltungskosten und die erwirtschafteten Erträge informieren. Außerdem müssen sie darüber berichten, inwieweit sie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Kapitalanlage berücksichtigen.
Diese Anbieter-Information dient auch gleichzeitig zur Vorlage beim Finanzamt um die Riester-Beiträge als Sonderausgaben-Abzug steuerlich geltend zu machen.

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» Zusatzversicherungen in der Riester-Rente

Riester-Verträge können mit einer zusätzlichen Berufs- oder Ewerbsunfähigkeits- rente kombiniert werden. Die staatliche Förderung wird dadurch nicht gefährdet. Ein Teil der Beiträge wird dann entsprechend für den Risikoschutz verwendet und die spätere Rente fällt dadurch geringer aus. Allerdings dürfen nur maximal 15 Prozent des Gesamt-Eigenbeitrages in solche Invaliditätsleistungen fließen. Eine Hinterbliebenenrente kann ebenfalls in den Vertrag eingeschlossen werden, ohne die staatliche Förderung zu gefährden.

HINWEIS: Zu beachten ist jedoch, dass z.B. bei Einschluss einer Zusatzabsicherung für die Befreiung bei Berufsunfähigkeit, zwar im Leistungsfall die Versicherung den bisherigen Eigenbeitrag weiterzahlt, aber man anderseits KEINEN Förderanspruch mehr hat, wenn man (Erwerbsminderungs-)Berufsunfähigkeitsrente bezieht und damit nicht mehr unmittelbar Förderberechtigt ist! Die einzige Ausnahme gibt es nur, wen man seinen Förderanspruch 'abgeleitet' hat, also mittelbar förderberechtigt ist.

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Riester-Rente Allgemeines

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