INFOTHEK ¤ Riester-Rente

Ausländer können in Riester einzahlen

# Ausländer und die Riester-Rente

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» Riester-Rente für Ausländer möglich?

Die Staatsangehörigkeit/Nationalität spielt bei der Förderberechtigung zur Riester-Rente grundsätzlich keine Rolle. Es können also alle in Deutschland wohnenden Ausländer eine Riester-Rente abschließen, die:
• in Deutschland in die Sozialversicherung einzahlen / Besoldungsempfänger sind
• der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegen
• zum Förderberechtigten Personenkreis gehören

Es spielt auch KEINE Rolle, ob man z.B. eine "Doppelte Staatsbürgerschaft" besitzt. Vor dem Abschluss einer Riester-Rente sollte sich der "Riester-Willige" Ausländer aber überlegen, ob er eventuell im Rentenalter oder schon früher Deutschland wieder verlassen will. In diesem Fall, hätte der Abschluss eines Riester-Vertrages nicht wirklich Sinn. Denn die staatlichen Zulagen und Steuervorteile müssen immer aus der Riester-Rente zurückgezahlt werden, wenn der Ausländer später in sein Heimatland zurückkehrt und dort seinen Hauptwohnsitz hat UND hier keine Steuern mehr zahlt!
Ob dies in der Ansparphase oder Auszahlphase passiert, ist dabei egal. Es gelten also bei der Riester-Rente für Ausländer die gleichen Gesetze wie für Deutsche, die im Alter ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen und vorher in einen Riester-Vertrag gespart haben.

HINWEIS: Anders ist die Situation bei Personen/Ausländern, die im Ausland ihren Wohnsitz haben und in Deutschland arbeiten. Diese Personen sind i.d.R. nicht zur Riester-Rente förderberechtigt, da sie mangels (Haupt)Wohnsitz in Deutschland hier nicht unbeschränkt einkommensteuer- pflichtig sind. Einzige Ausnahme dabei:
Soweit von diesen Personen die WELTWEITEN Einkünfte zu mehr als 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 6.136€ im Kalenderjahr betragen, können sich diese Personen auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen, wenn sie in Deutschland dauerhaft arbeiten und im Rentenalter auch "bleiben" wollen. Nur in diesem Fall sind diese Ausländer Förderberechtigt.

 

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