INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# Ausländer und die Riester-Rente
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» Riester-Rente für Ausländer möglich?
Die Staatsangehörigkeit/Nationalität spielt bei der
Förderberechtigung
zur Riester-Rente grundsätzlich keine Rolle. Es können also alle in Deutschland
wohnenden Ausländer eine Riester-Rente abschließen, die:
• in Deutschland in die Sozialversicherung einzahlen / Besoldungsempfänger sind
• der unbeschränkten Einkommenssteuerpflicht in Deutschland unterliegen
• zum Förderberechtigten Personenkreis gehören
Es spielt auch KEINE Rolle, ob man z.B. eine "Doppelte Staatsbürgerschaft"
besitzt. Vor dem Abschluss einer Riester-Rente sollte sich der "Riester-Willige" Ausländer
aber überlegen, ob er eventuell im Rentenalter oder schon früher
Deutschland wieder verlassen will. In diesem Fall, hätte der Abschluss
eines Riester-Vertrages nicht wirklich Sinn. Denn die
staatlichen Zulagen
und Steuervorteile
müssen immer aus der Riester-Rente zurückgezahlt werden, wenn der Ausländer
später in sein Heimatland zurückkehrt und dort seinen Hauptwohnsitz
hat UND hier keine Steuern mehr zahlt!
Ob dies in der Ansparphase oder Auszahlphase passiert, ist dabei egal. Es gelten also bei der Riester-Rente
für Ausländer die gleichen Gesetze wie für Deutsche, die im Alter ihren
Wohnsitz
ins Ausland verlegen und vorher in einen Riester-Vertrag gespart haben.
HINWEIS: Anders ist die Situation bei Personen/Ausländern, die im Ausland
ihren Wohnsitz haben und in Deutschland arbeiten. Diese Personen sind i.d.R.
nicht zur Riester-Rente förderberechtigt,
da sie mangels (Haupt)Wohnsitz in Deutschland hier nicht unbeschränkt
einkommensteuer- pflichtig sind. Einzige Ausnahme dabei:
Soweit von diesen Personen die WELTWEITEN Einkünfte zu mehr als 90 % der deutschen Einkommensteuer
unterliegen oder die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr als 6.136€
im Kalenderjahr betragen, können sich diese Personen auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln
lassen, wenn sie in Deutschland dauerhaft arbeiten und im Rentenalter auch
"bleiben" wollen. Nur in diesem Fall sind diese Ausländer Förderberechtigt.