INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# Auszahlung / Ablauf bei der Riester-Rente
HINWEIS: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.
» wann beginnt die Auszahlung bei der Riester-Rente?
Der genaue Termin steht im Vertrag
und wird beim Abschluss festgelegt. Normalerweise beginnt die Auszahlung, wenn der Riester-Sparer seine Altersrente
aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt. Je nach Jahrgang liegt der reguläre Beginn
zwischen dem 65. und dem 67.Lebensjahr. Beamte dann, wenn sie in Pension gehen.
Die Riester-Rente kann jedoch frühestens zum Ende des 60.Lebensjahres ausgezahlt werden.
Um später möglichst flexibel zu sein, empfehlen wir den Ablauf beim Abschluss
gleich auf das 67.Lebensjahr festzulegen. Da Sie später jederzeit zwischen dem 61.
und dem 67. Lebensjahr kostenlos den Vertrag beenden und die Auszahlung beginnen lasssen können.
So legen Sie sich nicht schon Heute von vornherein auf ein in der Zukunft gerade
dann eventuell ungünstigen Zeitpunkt fest.
» welche Auszahlungsformen gibt es bei Riester?
Zu Beginn des Ablaufs dürfen die Riester-Anleger bis zu maximal 30% des gesamten
Guthabens als Kapitalzahlung EINMALIG entnehmen. Danach sind weitere Entnahmen
nicht mehr möglich. Der "Rest" wird als lebenslange Rente ausgezahlt.
Die Auszahlung der Rente kann in monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlicher
oder in jährlichen Raten erfolgen und wir i.d.R. auch beim Abschluss gleich mit vereinbart.
Die Art der Auszahlungsrate kann jedoch kurz vor Ablauf noch mal verändert werden!
» welche Auszahlung gibt es bei den Mini-Riester-Renten?
Das offizielle Wort für diese "Mini-Renten" lautet -Kleinbeitragsrenten- .
Haben Besparer von Riester-Renten so wenig gespart, weil sie z.B. nur kurz Förderberechtigt
waren und es daher nur für eine "Mini-Rente" reicht, dürfen diese Sparer
das ganze Kapital auf einen Schlag entnehmen! Für diese
Riester-Verträge
entfällt die 30%-Klausel. Zusätzlich dürfen sie auch die Zulagen und Steuervorteile behalten.
Die Grenze für diese Mini-Riester-Rente wird jährlich nach den Vorschriften im
Sozialgesetzbuch ermittelt und müssen geringer als ein Prozent der sogenannten
Bezugsgröße der Sozialversicherung sein. Im Jahr 2007 lag die Ober-Grenze für
solche Kleinbeitragsrenten z.B. bei monatlich 29,40€.
» wann endet die Auszahlungsphase aus einem Riester-Vertrag?
Die Auszahlung endet mit dem Tod
, es sei denn, Sie haben eine Rentenversicherung
(als Fondspolice oder in der klassischen Version) als Riester-Rente abgeschlossen und bei Vertragsbeginn eine Rentengarantiezeit vereinbart.
Diese Rentengarantiezeit wird i.d.R. bis zum 85. Lebensjahr vereinbart und sichert dem
Begünstigten die Weiterzahlung der Rente bis zum Ende der Garantiezeit zu, sollte der Riester-Renten-Empfänger vor seinem 85. versterben.