INFOTHEK ¤ Riester-Rente

ohne eigenen Beitrag keine Förderung für Riester-Rente

# RiesterRente-Beitrag Hinweise

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Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.

» muss immer der volle Riester-Beitrag gezahlt werden?

Um die volle Förderung für das ganze Kalenderjahr zu erhalten, reicht zwar nur ein Monat Förderberechtigung aus, aber die Beiträge (egal, ob Mindesteigenbeitrag, Sockelbeitrag oder Höchstbeitrag) müssen jedoch immer für den kompletten Zeitraum/das Kalenderjahr eingezahlt werden!! Beim Abschluss wird meistens gleich mit vereinbart, wann dieser Beitrag bezahlt/eingezahlt wird.

Beispiel :
Beginn z.B. 01.06.2008 / rechnerischer Mindesteigenbeitrag von z.B. 25€ monatlich
» Hier müsste also noch eine Sonderzahlung von 125€ (Monat Januar bis Mai) in dem Kalenderjahr des Riester-Rente-Abschlusses gezahlt werden!

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» können auch rückwirkend Beiträge in Riester eingezahlt werden?

Nein, es gelten zum Erhalt der Förderung nur die Beiträge, die je Kalenderjahr bis zum 28.Dezember eingegangen sind. Sonderzahlungen zu Vertragsbeginn und in der Laufzeit müssen also auch immer bis zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres bei dem Riester-Anbieter eingegangen sein, um für das Jahr noch "bewertet" zu werden.

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» was passiert, wenn ich Zahlungsprobleme habe?

Um Versicherten mit Zahlungsschwierigkeiten entgegenzukommen, müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Für eine optimale Ablaufleistung sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen. Wenn es mal knapp ist, lieber den Beitrag etwas niedriger ansetzen und zum Jahresende dann noch rechtzeitig bis zum Mindesteigenbeitrag "auffüllen.

Beispiel-A :
Beginn z.B. 01.05.2007 / rechnerischer Mindesteigenbeitrag von z.B. 25€ monatlich
» Kunde kommt zum 1.1.2008 in Zahlungsschwierigkeiten, stoppt die Abbuchung und zahlt dann im März 50€, JUli 100€, Oktober 25€ und im Dezember 125€. damit hat er seinen vollen Mindesteigenbeitrag gezahlt und erhält die volle Förderung.
Zum/ab Januar 2009 zahlt er dann wieder normal weiter.

Beispiel-B :
Beginn z.B. 01.05.2007 / rechnerischer Mindesteigenbeitrag von z.B. 25€ monatlich
» Kunde zahlt regelmäßig seine 25€ ein und will in 2008 noch zusätzlich eine Steuererstattung bekommen.
- Der Kunde zahlt im Dezember noch einmalig 1.000€ ein und erhält in 2009 die entsprechnede Steuererstattung durch den Sonderausgabenabzug.

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» muss der Riester-Beitrag vom eigenen Konto bezahlt werden?

Grundsätzlich spielt es keine Rolle, aus welchen Quellen die Beiträge für Riester-Renten stammen. Eine Ausnahme sind aber vermögenswirksame Leistungen. Hierfür gibt es keine Zulage. Dies gilt auch für prämienbegünstigte Aufwendungen für die eine Wohnungsbauprämie gewährt werden kann.
Entscheidend zur Förder-Erteilung ist nur die Gesamtsumme aller Geldeingänge auf dem Riesterkonto, egal ob aus laufenden Beiträgen oder Sondereinzahlung und egal von welchem Konto.
Bei laufender Beitragszahlung von einem "Fremd-Konto" wird allerdings eine "Identifizierung" durch den Anbieter beim Vertragsabschluss vorgenommen.

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» woher erfahre ich mein beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen?

Die Höhe des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens ist beispielsweise der Jahresmeldung des Arbeitgebers zur Sozialversicherung zu entnehmen.
Für Beamte gilt: Die Besoldungsstelle muss die Höhe des Vorjahreseinkommens zur Ermittlung des Eigenbeitrages im ersten Quartal jedes Jahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen(ZfA) übermitteln. Hierzu muss der Beamte seiner Besoldungsstelle eine Einwilligung erteilen. (Formular meistens im Antrag enthalten)

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» wie erfahre ich die Höhe meiner eingezahlten Riester-Beiträge?

Im Frühjahr erhält man automatisch vom Riester-Anbieter eine Jahresbescheinigung über die im Vorjahr gezahlten Eigenbeiträge und die für das Vorjahr erhaltene Förderung. Diese kann auch zur Vorlage beim Finanzamt genutzt werden, sollte man diese Beiträge über Sonderausgabenabzug steuerlich geltend machen wollen.
Viele Anbieter senden inzwischen sogar eine vorbereitete Anlage AV zusätzlich mit, und ersparen damit noch das ausfüllen des noch zur Beantragung notwendigen Steuerformulares.

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ohne Eigenbeitrag keine Riester-Rente

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