INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# RiesterRente-Steuer Hinweise
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» wie wird eine Riester-Rente versteuert?
In der Laufzeit sind alle auf den
Vertrag
laufenden Zulagen und erwirtschafteten Zinsen steuerfrei und die Beiträge können über den
Sonderausgabenabzug zusätzlich zur Steuerminimierung genutzt werden.
Im Gegenzug werden alle Auszahlungen aus Riester-Verträgen inklusive der Zulagen und Zins-Erträge in voller
Höhe mit dem dann gültigen individuellen Steuersatz besteuert. Dies gilt
immer dann, wenn die eingezahlten Beiträge vorher gefördert wurden. Das gilt auch für den
Riester-Vertrag eines Ehepartners, der nicht selbst, sondern nur abgeleitet förderberechtigt ist.
Nur die Rentenleistungen, denen NICHT geförderte
Beiträge
zugrunde liegen, etwa weil der Versicherte nicht zu den Förderberechtigten gehört, werden mit ihrem
Ertragsanteil(i.d.R. mit 20-28%) versteuert. Dies gilt z.B. bei Riester-Renten, die ZUSÄTZLICH zur "Umgehung" der
Abgeltungssteuer
abgeschlossen wurden.
Auch die Beiträge und die darauf anfallenden Gewinne, die freiwillig über
den Mindest- Eigenbeitrag hinaus gezahlt wurden, sind bis zum Höchstbeitrag
später voll zu versteuern. Erst der ÜBER den Höchstbeitrag von 2.100€
gezahlte Teil wird lediglich mit dem Ertragsanteil versteuert. Über den Mindesteigenbeitrag hinauszugehen
lohnt sich daher nur dann, wenn mit einer zusätzlichen Steuerersparnis zu rechnen ist.
» tilgt die nachgelagerte Versteuerung nicht die Rendite?
Nein, da erstens der persönliche Steuersatz im Rentenbezug deutlich
geringer ist als in der Ansparphase(Laufzeit) und es zweitens für Rentner/Pensionäre
erhebliche Einkommensfreibeträge gibt. Dadurch ist in der Gesamtheit die nachgelagerte
Besteuerung in den meisten Fällen ein Vorteil für den Versicherungsnehmer.
Ein "Verlustgeschäft" ist eine Riester-Rente i.d.R. auch schon deshalb nicht,
da schon allein durch die Zulagen eine stattliche Rendite der Eigenbeiträge erzielt wird.
» welche Steuer greift noch auf die Riester-Rente zu?
Erbe ich als Angehöriger einen Riestervertrag nach dem Tod des Sparers, muss eventuell noch Erbschaftssteuer gezahlt werden. Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt aber vom Verwandschaftsgrad ab. Eheleute und Kinder haben die höchsten Freibeträge. Nichteheliche Lebenspartner trifft es härter, da sie die geringsten Freibeträge haben.