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Riester wird auf Grundsicherung angerechnet

# Riester-Rente und Grundsicherung

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» was ist die Grundsicherung?

Nach derzeitiger Rechtslage(Stand 2006) hat jeder Rentner einen Grundanspruch von 627,- € monatliche Altersrente. Ist seine Altersrente geringer, wird der Differenzbetrag von der sogenannten Grundsicherung gezahlt. Verarmte Rentner müssen also nicht mehr zum Sozialamt gehen. Anders als bei der Sozialhilfe holt sich das Amt die Grundsicherung nicht von unterhaltspflichtigen Kindern wieder, solange die Kinder kein Einkommen von mehr als 100.000€ im Jahr haben. Das Grundsicherungsamt lehnt aber die Erteilung der Grundsicherung ab, wenn der Bedürftige in den 10 Jahren zuvor sein Vermögen verschleudert hat.

Grundsicherung erhalten nur diejenigen Bürger, wenn sie bedürftig sind. Antragsteller müssen alle Einkünfte und alle Vermögenswerte wie 400€-Job, Fonds/Aktien, Auto, Lebensversicherungen, Renten aller Art(also auch die Riester-Rente), Bargeld, Sparkonten/Sparbücher, Eigenheim etc. etc. angeben. Ein Haus muss "angemessen" sein, um nicht bewertet zu werden. Nur ein kleines Bar-Schonvermögen von 2.600€ darf der Antragsteller besitzen.
Auch das Einkommen bzw. die Altersrente des Ehepartners oder des Lebenspartners, sofern er im Haushalt lebt, wird auf die Grundsicherung angerechnet. Verfügt der Ehepartner / Lebenspartner über eine höhere Rente, kommt es i.d.R. zu keiner Zahlung der Grundsicherung.

Wer jedoch all diese Voraussetzungen erfüllt, bekommt 347€ + die Miete + die Kosten der Krankenversicherung. Es kann also monatlich bis zu 700€ ausgezahlt werden.
Behinderte und Diabetiker können noch Zuschlag für Mehrbedarf erhalten.

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» Riester-Rente und Grundsicherung

Es schlug ein wie eine Bombe, war aber in Wirklichkeit von Anfang an bekannt.
Ja, die Riester-Rente wird, wie auch alle anderen Einkünfte und Vermögen auf die Grundsicherung angerechnet. Gerade für Geringverdiener wurde leider der Sinn einer Riester-Rente in Medienberichten in Frage gestellt, obwohl doch genau diese Zielgruppe überdurchschnittlich von den staatlichen Zuschüssen(der Riester-Zulage) zur Riester-Rente partizipiert.
Würde man dem Medienbericht folgen, lohne es sich also gar nicht, etwas für seine Altersvorsorge zu sparen, da ja eh alles auf die Grundsicherung angerechnet wird. Es entsteht auch der Eindruck, Deutschland besteht nur aus Sozialhilfeempfängern. Aber wer will oder kann mit 627,- € Monatsrente im Alter leben? Wenn man also "nur" auf die Grundsicherung vertraut, könnte man auch in letzter Konsequenz gleich seine Erwerbstätigkeit einstellen.

Wer mehr haben will, sollte also dennoch Riestern oder anderweitig fürs Alter sparen. Die geringverdienenden Förderberechtigten Personen, die nur den Sockelbeitrag oder einen sehr geringen Mindesteigenbeitrag zahlen brauchen, sollten auf jeden Fall eine Riester-Rente abschließen, wenn sie nicht mit ihrem Leben Lotto spielen wollen,
denn:
• nur 2,3% aller Rentner in Deutschland beziehen derzeit Grundsicherung
• die Grundsicherung ist nicht garantiert, kann also vom Staat gekippt werden
• die Höhe der Grundsicherung kann jederzeit vonm Staat geändert werden
• jederzeit kann die Einkommensgrenze bei den Kindern deutlich gesenkt werden
• bleibt es bei der Riester-Anrechnung oder wird dies noch abgeändert?
• bleibt es bei Ihrem niedrigen Einkommen bis zur Rente?
• ist es angenehm, von anderen finanziell abhängig zu sein?
• wollen Sie die hohe Riester-Zulage verschenken?
• liegt Ihre Altersrente dann überhaupt unter der Grundsicherungs-Grenze?

Viele Verbraucherverbände wie z.B. 'Stiftung-Warentest' und 'Finanztest' empfehlen inzwischen sogar ausdrücklich für die Einkommensschwachen und förderfähigen Personen den Abschluss einer Riester-Rente und nicht, mit ihrer Existenz im Alter zu spekulieren. Das die Kassen leer sind wissen alle und das es eher immer weniger Rente, als mehr wird, auch. Das sagt wohl alles zu diesem Thema.

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Riester und die Grundsicherung

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