INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# Riester-Rente Grundzulage
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» wie hoch ist die Riester-Grundzulage?
Jeder unmittelbar- oder mittelbar Förderberechtigte erhält auf seine Riester-Rente
eine Grundzulage von 154€ je Kalenderjahr, wenn er vorher auf seinen eigenen Riester-Vertrag
eigene Beiträge einzahlt. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser in die Riester-Rente gezahlte
Beitrag
ein Sockelbeitrag, Mindesteigenbeitrag oder ein Höchstbeitrag ist.
Die Riester-Grundzulage wird nur solange gezahlt, wie die Förder-Voraussetzungen beim Anspruchsteller vorhanden sind.
» ab wann ich erhalte ich die Grundzulage bei Riester?
Die Grundzulage wird zwar bereits gezahlt, wenn beim Sparer mindestens 1 Monat im Kalenderjahr die Voraussetzung zur Förderung vorliegt, jedoch wird die Zulage nur anteilig gezahlt, wenn nicht der volle Mindesteigenbeitrag gezahlt worden ist.
» bekomme ich die Grundzulage auch beim Umzug ins Ausland?
Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland - vor dem regulären Ablauf der Riester-Rente - endet i.d.R. Regel die unbeschränkte Steuerpflicht und damit auch die Förderberechtigung auf die Riester-Grundzulage. Die bis dahin erhaltene Förderung bleibt erhalten, wenn ein Stundungsantrag gestellt und der Wohnsitz später wieder nach Deutschland verlegt wird. Wird jedoch kein Stundungsantrag gestellt, wird die bis zum Wegzug erhaltene Förderung sofort zurückgefordert.