INFOTHEK ¤ Riester-Rente

Sicherheit bei hartz beim Riester-Vertrag

# RiesterRente bei Hartz IV, Pfändung, Insolvenz

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» Riester-Rente und Hartz IV (Arbeitslosengeld II)

Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riester-Renten bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.

Grundsätzlich werden geförderte Riester-Renten bei der Anrechnung des Vermögens auf einen Anspruch auf das Arbeitslosengeld I UND II(Hartz IV) nicht berücksichtigt, da es sich um eine Versicherungsleistung handelt.

Dies gilt für sämtliche Mitglieder einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, dass z.B. auch minderjährige Kinder einen entsprechend geschützten Altersvorsorgevertrag(Riester-Rente) abschließen können, wenn sie selbst das Kindergeld/die Kinderzulage erhalten. Grundsätzlich bleibt vor der Anrechnung bei Hartz IV das angesparte Riester-Vertrags-Vermögen sowie die darauf entfallenden Erträge verschont. Die geförderten Beiträge sind sogar bis zur vollen Höhe des förderfähigen Höchstbetrag vor einer Anrechnung geschützt. Das heißt, dass z.B. im/ab Jahr 2008 bis maximal 2.100€ anrechnungsfrei in eine Riester-Rente eingezahlt werden könnten, um diese vor einer "Verwertung" zu schützen.

Zu beachten ist aber, das der Anteil der Riester-Rente, der auf ungeförderte Beiträge beruht, nicht vor der Anrechnung im Rahmen der Berechnung des Arbeitslosengeldes II/Hartz IV geschützt!!
Nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums können die ungeförderten Beitragsteile allerdings dem sogenannten Grundfreibetrag für Vermögen zugeordnet werden. Dieser beträgt 150€ Bargeld PLUS 250€ für eine private Altersvorsorge .. je vollendetem Lebensjahr des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und seines Partners, mindestens jedoch 3.100€ und maximal 9.750€.

Arbeitslose können vom Amt zum Verkauf Ihrer privaten(normalen) Altersvorsorge auch dann gezwungen werden, wenn sie KEINEN Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben bzw. der Antrag auf Hartz IV abgelehnt worden ist!!!!

Beispiel A :
genau 41 Jahre / vorher Selbständig gewesen - jetzt Konkurs / kein Bargeld
Single und daher ungefördert in Riester eingezahlt
Guthaben aus Riester-Rente bei Beantragung von Hartz IV ca. 18.000€
-- Anrechnung bis zur Zahlung von Hartz IV = 7.750€* !!

*41 Jahre x je 250€ = 10.250€ Grundfreibetrag
18.000€ Guthaben abzüglich der 10.250€ = 7.750€ Anrechnung
Erst wenn diese 7.750€ durch theoretische Hartz IV-Zahlungen rechnerisch aufgebraucht wurden - wird in "echt" ausgezahlt

Beispiel B :
genau 41 Jahre / vorher Selbständig gewesen - jetzt Konkurs / kein Bargeld
Verheiratet mit Förderberechtigtem, der einen eigenen Vertrag besitzt
Guthaben aus Riester-Rente bei Beantragung von Hartz IV ca. 18.000€
-- Anrechnung bis zur Zahlung von Hartz IV = 0.00€* !!

*Laufzeit 10 Jahre x maximal 2.100€ Höchstbeitrag = 21.000€ Grundfreibetrag
Das Guthaben von 18.000€ liegt damit unter dem Höchstbeitrag und wird daher nicht auf Hartz IV angerechnet!

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» Riester-Rente und Pfändungsschutz / Insolvenz

Hinsichtlich des Pfändungs- bzw. Insolvenzschutzes von Riester-Renten ist zwischen dem angesparten Renten-Guthaben und den Leistungen im Rentenbezug zu differenzieren:

• Das Renten-Guthaben, auch Altersvorsorgevermögen genannt, ist nach der gesetzlichen Anordnung des Einkommensteuergesetzes nicht übertragbar und somit Insolvenzgeschützt. Als Altersvorsorgevermögen gilt das angesammelte Kapital, soweit es der steuerlichen Förderung unterliegt, sowie die daraus erzielten Erträge. Ebenfalls geschützt sind die laufenden Altersvorsorgebeiträge sowie der Anspruch auf die staatliche Zulage.
Renten-Guthaben, dass NICHT auf der staatlichen Förderung beruht, weil der Inhaber nicht förderberechtigt ist, sowie überzahlte Beiträge zu Riesterverträgen sind nicht vor einer Pfändung geschützt.

• Laufende Rentenleistungen, die auf gefördertem Kapital beruhen, werden wie ein "normales Arbeitseinkommen" gewertet und sind damit pfändbar.
Allerdings gelten die allgemeinen Pfändungsgrenzen auch hier, so das schon eine erhebliche Riester-Rente gezahlt werden müsste, das eine Pfändung möglich wäre.

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Hartz IV und Riester

Riester-Vertrag

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