INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# Riester-Rente Höchstbeitrag
HINWEIS: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch
keine Gewähr übernehmen.
TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.
» was ist der Riester-Höchstbeitrag?
Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen als der zur Förderung notwendige Mindesteigenbeitrag bzw. Sockelbeitrag. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Ab 2008 sind das pro Jahr 2.100 € - abzüglich der Zulagen.
|
Beispiel-A : Beispiel-B : |
» kann in Riester auch mehr als der Höchstbeitrag eingezahlt werden?
Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze für Einzahlungen. Dieses sogenannte "Überzahlen" hat auf die Zulagen und den Sonderausgabenabzug keinerlei schädliche Auswirkungen. Man hat nur den Nachteil, dass ein Teil der Beiträge (der den Höchstbeitrag übersteigende Teil) eben nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Zum Ausgleich dafür wird die auf diesen Beitragsteil entfallende Rente aber auch nicht voll, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert.
» gilt der Riester-Höchstbeitrag auch bei hohen Einkommen?
Ja der Riester-Höchstbeitrag greift auch bei sehr hohen Einkommen. Hier ist aber vom Staat mit Absicht die Grenze gesetzt worden, um einerseits den dann notwendigen Mindesteigenbeitrag(4% vom Jahresbrutto) nicht in astronomische Höhe schnellen zu lasssen und anderseits diesen "Gutverdienenden" durch den möglichen Sonderausgabenabzug nicht noch zusätzliche Steuervorteile zu gewähren.
|
Beispiel : |
» kann der Höchstbeitrag auch übertragen bzw. aufgeteilt werden?
Nein, das ist nicht möglich. Mittelbar Förder-Berechtigte haben z.B. gar keinen Höchstbeitrag, da sie eigentlich keinen Beitrag zahlen brauchen, um die Förderung zu erhalten. ABER die vom nur mittelbar begünstigten Ehepartner geleisteten Eigenbeiträge können beim Höchstbeitrag des unmittelbar begünstigten Ehepartners berücksichtigt werden.
Es ist auch zu beachten, das bei Ehepaaren, die beide zum begünstigten Personenkreis (also unmittelbar Förderberechtigt) gehören, beide Riester-Verträge bis zum jeweiligen Höchstbetrag bespart werden, um den möglichen Steuervorteil voll auszuschöpfen. Es werden also NICHT alle Zahlungen der Eheleute bis 4.200€ zusammengerechnet, obwohl ja eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht wird!
|
Beispiel : |