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Höchstbeitrag bei Riester-Rente zur maximalen Förderung

# Riester-Rente Höchstbeitrag

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» was ist der Riester-Höchstbeitrag?

Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen als der zur Förderung notwendige Mindesteigenbeitrag bzw. Sockelbeitrag. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Ab 2008 sind das pro Jahr 2.100 € - abzüglich der Zulagen.

Beispiel-A :
Bruttojahreseinkommen in 2008 - 18.000€ / Single
Berechnung » 18.000€ x 4% = 720€
720€ abzüglich der Förderung von 154€ = 566€ Jahres-Mindesteigenbeitrag

» hier könnten also noch mit zusätzlicher Sonderzahlung oder mit erhöhtem laufendem Beitrag zusätzlich 1.534€* eingezahlt werden. *(2.100€ - 566€ = 1.534€)


Beispiel-B :
Bruttojahreseinkommen in 2008 - 28.000€ / Mutter mit 2 Kinder
Berechnung » 28.000€ x 4% = 1.120€
1.120€ abzüglich der Förderung der Mutter von 154€ = 966€
966€ abzüglich von 370€(185€ x 2 Kinder) = 596€ Jahres-Mindesteigenbeitrag

» hier könnten also noch mit zusätzlicher Sonderzahlung oder mit erhöhtem laufendem Beitrag zusätzlich 1.504€* eingezahlt werden. *(2.100€ - 596€ = 1.504€)

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» kann in Riester auch mehr als der Höchstbeitrag eingezahlt werden?

Grundsätzlich gibt es keine Obergrenze für Einzahlungen. Dieses sogenannte "Überzahlen" hat auf die Zulagen und den Sonderausgabenabzug keinerlei schädliche Auswirkungen. Man hat nur den Nachteil, dass ein Teil der Beiträge (der den Höchstbeitrag übersteigende Teil) eben nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Zum Ausgleich dafür wird die auf diesen Beitragsteil entfallende Rente aber auch nicht voll, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

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» gilt der Riester-Höchstbeitrag auch bei hohen Einkommen?

Ja der Riester-Höchstbeitrag greift auch bei sehr hohen Einkommen. Hier ist aber vom Staat mit Absicht die Grenze gesetzt worden, um einerseits den dann notwendigen Mindesteigenbeitrag(4% vom Jahresbrutto) nicht in astronomische Höhe schnellen zu lasssen und anderseits diesen "Gutverdienenden" durch den möglichen Sonderausgabenabzug nicht noch zusätzliche Steuervorteile zu gewähren.

Beispiel :
Bruttojahreseinkommen in 2008 - 58.000€ / Single
Berechnung » 58.000€ x 4% = 2.320€
2.320€ abzüglich der Förderung von 154€ = 2.166€ Jahres-Mindesteigenbeitrag

» hier greift jedoch der Höchstbeitrag und so könnten zwar die 2.166€ eingezahlt werden, aber es "reicht" auch der hier zutreffende Höchstbeitrag von 1.946€*
*(2.100€ - 154€ = 1.946€)

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» kann der Höchstbeitrag auch übertragen bzw. aufgeteilt werden?

Nein, das ist nicht möglich. Mittelbar Förder-Berechtigte haben z.B. gar keinen Höchstbeitrag, da sie eigentlich keinen Beitrag zahlen brauchen, um die Förderung zu erhalten. ABER die vom nur mittelbar begünstigten Ehepartner geleisteten Eigenbeiträge können beim Höchstbeitrag des unmittelbar begünstigten Ehepartners berücksichtigt werden.

Es ist auch zu beachten, das bei Ehepaaren, die beide zum begünstigten Personenkreis (also unmittelbar Förderberechtigt) gehören, beide Riester-Verträge bis zum jeweiligen Höchstbetrag bespart werden, um den möglichen Steuervorteil voll auszuschöpfen. Es werden also NICHT alle Zahlungen der Eheleute bis 4.200€ zusammengerechnet, obwohl ja eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht wird!

Beispiel :
Ehepaar, zusammen veranlagt, beide rentenversicherungspflichtig.
- Einzahlungen vom Ehemann: 2.846€ + 154€ = 3.000€
- Einzahlungen der Ehefrau: 1.046€ + 154€ = 1.200€
GESAMT also : 4.200€ an Einzahlungen

» Insgesamt können dennoch nicht die vollen 4.200€ steuerlich geltend gemacht werden, weil der Höchstbetrag pro Person angesetzt wird. Von den Beiträgen des Ehemanns können nur 2.100€ angesetzt werden und von der Ehefrau die vollen 1.200€, da hier noch "Luft" bis zu ihrem Höchstbeitrag ist.
» Insgesamt kann das Ehepaar also 3.300€ steuerlich geltend machen.

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Riester-Höchstbeitrag

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