INFOTHEK ¤ Riester-Rente

Anspruch auf Kinderzulage als Riester-Förderung

# Riester-Rente Kinderzulage

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Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.

» wie hoch ist die Riester-Kinderzulage?

Für jedes BIS zum 01.01.2008 geborenes Kind, für welches der Anspruchsteller Kindergeld erhält, gibt es je Kalenderjahr: 185€ an Riester-Kinderzulage.
Für jedes NACH dem 01.01.2008 geborenes Kind, für welches der Anspruchsteller Kindergeld erhält, gibt es je Kalenderjahr: 300€ an Riester-Kinderzulage.


» wie lange gibt es die Kinderzulage bei Riester-Renten?

Die Zahlung von Kinderzulagen richtet sich immer nach dem Kindergeld: Solange die Kinder kindergeldberechtigt sind, werden auch Kinderzulagen fällig. Zulagen können unter Umständen also auch bis zum 25. lebensjahr eines Kindes gezahlt werden.


» wem wird die Kinderzulage zugeteilt?

In der Regel werden die Kinderzulagen dem Altersvorsorgevertrag der Mutter zugeordnet. Wenn beide Elternteile dies beantragen, können die Kinderzulagen auch dem Vertrag des Vaters zugeordnet werden. Gegebenenfalls können bei mehreren Kindern die Zulagen auch auf die Riester-Renten der Eltern aufgeteilt werden, wenn dies für die Antragstellung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Bei Alleinerziehenden bzw. Nichtverheirateten erhält die Zulage derjenige, dem das Kindergeld für das Kind ausgezahlt wird.

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» Kind bekommt selbst das Kindergeld - damit auch KinderzulageAnspruch?

Wird einem Kind für sich selbst das Kindergeld ausgezahlt, steht nur ihm selbst die Kinderzulage zu, wenn es auch Riester-Förderberechtigt ist.
Für dieses selbst förderfähiges Kind(weil z.B. Azubi) können die Eltern also keine Kinderzulage beantragen, wenn dieses Kind eine eigene Riester-Rente abschließt. Die Kinderzulage wird dem Riester-Vertrag eines Elternteils auch NICHT zugeteilt, wenn das Kind KEINE eigene Riester-Rente abschließt.

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» auch anteilige Auszahlung der Riester-Kinderzulage?

Eine Kinderzulage wird immer in voller Höhe fällig, auch wenn nur für einen Teil des Jahres Kindergeld bezogen wurde(z.B. bei Geburt). Wegen der Abhängigkeit der Kinderzulage vom Kindergeldanspruch entfällt der Anspruch auf die Kinderzulage grundsätzlich bei einem Einkommen des volljährigen Kindes von mehr als 7.680 € im Jahr. Wird das gesamte Kindergeld für einen Veranlagungszeitraum zurückgefordert, entfällt der Zulagenanspruch ebenfalls für diesen Zeitraum.

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» gibt es eine Kindergrenze, für die Kinderzulage gezahlt wird?

Es gibt keine Begrenzung der Riester-Kinderzulage, es wird für alle kindergeldberechtigten Kinder die Zulage gezahlt. Eine obere "Kinder-Grenze" gibt es also nicht. Dennoch kann allein über Grund- bzw. Kinderzulagen das Erfordernis des Mindesteigenbeitrags nicht erfüllt werden. Erforderlich ist IMMER die Zahlung eines Eigenbeitrags in Höhe des gesetzlich vorgegebenen Sockelbeitrags bzw. des beim jeweiligen Anbieter geforderten Mindestbeitrags.

Beispiel :
Bruttojahreseinkommen in 2007 - 18.000€ / Mutter mit 3 Kinder
Berechnung » 18.000€ x 4% = 720€
720€ abzüglich der Förderung der Mutter von 154 € = 566€
566€ abzüglich von 555€(185€ x 3 Kinder) = Minus 11€ Mindesteigenbeitrag

» da IMMER ein Beitrag gezahlt werden muss, um Leistung zu erhalten-
greift hier der Pflicht-Sockelbeitrag von 60€ im Jahr bzw. 5€ im Monat den diese Mutter nur zahlen "muss", um die insgesamt 709€ an Förderung zu erhalten!

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