INFOTHEK ¤ Riester-Rente

mit Kindern braucht man weniger Mindesteigenbeitrag

# Riester-Rente Mindesteigenbeitrag

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Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

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» was ist der Riester-Mindesteigenbeitrag?

Die volle Riester-Zulage gibt es nur, wenn der Versicherte einen sogenannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Ab dem 01.01.2008 beläuft sich der Riester-Mindesteigenbeitrag zum Erhalt der Riesterförderung auf 4 Prozent* der im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünfte - abzüglich der zu erwartenden Riester-Förderung. Bei Beamten werden die Besoldung bzw. die Amtsbezüge zugrunde gelegt. *[HINWEIS: dieser %-Satz ist feststehend]
Eine andere Form des Mindesteigenbeitrages ist der sogenannte Sockelbeitrag, der bei sehr niedrigen Einkommen und/oder hohen Förderzahlungen greift.

Beispiel - A :
Bruttojahreseinkommen 18.000€ (aus 12 Monate á 1.500€) / Single
Berechnung » 18.000€ x 4% = 720€
720€ abzüglich der zustehend Förderung von 154€ = 566€ Mindesteigenbeitrag
566€ Mindesteigenbeitrag : 12 = monatlicher Beitrag von 47,16€
» als Sonderausgabenabzug können die 720€ voll steuerlich abgesetzt werden und
der Kunde bekommt jährlich die 154€ auf seinen RiesterVertrag überwiesen

Beispiel - B :
Bruttojahreseinkommen 18.000€ (aus 12 Monate á 1.500€) / Mutter von 2 Kindern
Berechnung » 18.000€ x 4% = 720€
720€ abzüglich der zustehend Förderung von 154€ = 566€
566€ abzüglich von 370€(2 x je Kind á 185€) = 196€ Mindesteigenbeitrag
196€ Mindesteigenbeitrag : 12 = monatlicher Beitrag von 16,33€
» als Sonderausgabenabzug können die 720€ voll steuerlich abgesetzt werden und
diese Kundin erhält 524€(154€ + 370€) jährlich auf Ihren RiesterVertrag!

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» kann auch weniger als der Mindesteigenbeitrag in Riester eingezahlt werden?

Wer weniger als seinen jährlich notwendigen Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die RiesterZulage für dieses "reduzierte" Jahr auch nur anteilig.
(z.B. 500€ im Jahr nötig und nur 250€ gezahlt = 50% der Förderung).

Beispiel :
Bruttojahreseinkommen 18.000€ (aus 12 Monate á 1.500€) / Single
Berechnung » 18.000€ x 4% = 720€
720€ abzüglich der zustehend Förderung von 154€ = 566€ Mindesteigenbeitrag
566€ Mindesteigenbeitrag : 12 = monatlicher Beitrag von 47,16€

» es wird monatlich jedoch nur 30€ und auch keine weitere Sonderzahlung eingezahlt, daher entsteht auch nur Anspruch auf die anteilige Förderung!
» 30€ entspricht einem Prozentsatz von ca. 63,61% der notwendigen 47,16€,
also auch nur Anspruch von 63,61% der möglichen 154€ Förderung = also 97,96€

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» was ist bei wechselndem Einkommen zu beachten?

Der Satz von 4% für den Mindesteigenbeitrag ist auch als Berechnungsgrundlage zu nehmen und zu zahlen,wenn das aktuelle Einkommen im Abschluss-Jahr erheblich geringer ist als im Vorjahr. Grundsätzlich ist IMMER das Vorjahr als Berechnungs- grundlage anzuwenden. Erst im nächsten Jahr ist der Beitrag reduzierbar.

Beispiel :
Beginn: 01.01.2008 - Single
- Brutto-Einkommen in 2007 =18.000€ = 47,16€ Mindesteigenbeitrag
obwohl bekannt ist, das das laufende Einkommen niedriger ist!
- Brutto-Einkommen in/ab 2008 16.000€ = 40,50€ Mindesteigenbeitrag
» dennoch müssen in 2008 die monatlich 47,16€ gezahlt werden
und erst ab dem 01.01.2009 kann dann die Reduzierung auf 40,50€ erfolgen

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» wie berechnet sich der Mindesteigenbeitrag bei Ehepaaren?

Ehepaare, bei denen BEIDE Partner förderberechtigt sind, rechnen ihren jeweiligen Mindestbeitrag getrennt aus. Die Kinderzulage erhält meistens aber die Mutter.
Nur durch Beantragung ist hier eine Übertragung auf den Vater möglich.

Ist jedoch nur EIN Ehepartner förderberechtigt, zahlt der Förderberechtigte seinen Mindestbeitrag ein. Der nicht förderberechtigte Partner muss keine eigenen Beiträge einzahlen. Auf seinen Vorsorgevertrag fließt nur die Zulage.
Um den Riester-Mindestbeitrag des förderberechtigten Partners auszurechnen, werden die beiden Zulagen aber zusammengerechnet!!

Beispiel :
Bruttojahreseinkommen - Vater = 28.000€ (aus 12 Monate á 1.500€)
Mutter ist Hausfrau und Mutter von 2 Kindern und ohne Einkommen
Berechnung » 28.000€ x 4% = 1120€
1120€ abzüglich der dem Vater zustehend Förderung von 154 € = 966€
966€ abzüglich von 524€*= 442€ Mindesteigenbeitrag
442€ Mindesteigenbeitrag : 12 = monatlicher Beitrag von 36,33€ für den Vater
» die Mutter braucht keinen Mindesteigenbeitrag zahlen, sie erhält auf ihren Vertrag die - Förderung für sich und ihre Kinder *[Mutter mit 154€ und 2 x je Kind á 185€]

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