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mittelbar förderberechtigt zur Riester-Förderung

# mittelbar förderberechtigt zur Riester-Rente

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» der mittelbar zulagenberechtigte Personenkreis bei der Riester-Rente

Als mittelbar Förderberechtigten zur RiesterRente bezeichnet man alle Ehepartner (und NUR diese!), die mit einem unmittelbar förderberechtigten Partner verheiratet sind und selbst NICHT zu den unmittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören. Nur diese Ehepartner sind also 'abgeleitet förderberechtigt', wenn sie selbst einen eigenen Vertrag abschließen. Er muss dazu nicht erwerbstätig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sein und theoretisch auch KEINEN eigenen Sparbeitrag(d.h. auch nicht den Sockelbeitrag!) leisten. In der Praxis ist aber bei den meisten Anbietern ein sogenannter Mindest-Vertragsbeitrag(i.d.R. 5-15€) zu zahlen, da der Vertrag ja verwaltungstechnisch auch Kosten Für den Anbieter erzeugt.
Die Voraussetzung zum Erhalt der Förderung ist aber: JEDER Ehepartner schließt eine eigene Riester-Rente ab!!


» sind auch Lebensgemeinschaften mittelbar förderberechtigt?

Die Partner aus eingetragenen Lebensgemeinschaften gelten nicht als mittelbar förderberechtigt, auch wenn sie mit einem unmittelbar förderberechtigtem Riester-Sparer zusammenleben. Nach derzeitiger Steuerrechtslage stellt die mittelbare Förderberechtigung auf die Zusammenveranlagung von Ehegatten ab. Da für eingetragene Lebenspartnerschaften die Zusammenveranlagung derzeit nicht möglich ist, ist die Förderung des eingetragenen Lebenspartners ausgeschlossen.


» die Regeln für Beitrag und Zulage beim mittelbar Zulagenberechtigten

Auf den Vorsorgevertrag des mittelbar Zulagenberechtigten Ehepartners fließt nur die Zulage. Um den Mindestbeitrag des förderberechtigten Partners auszurechnen, werden die beiden Zulagen aber zusammengerechnet!

Beispiel :
Bruttojahreseinkommen - Vater = 28.000€
Mutter ist Hausfrau und Mutter von 2 Kindern und ohne Einkommen

Berechnung Vater » 28.000€ x 4% = 1.120€
1.120€ abzüglich der dem Vater zustehend Förderung von 154€ = 966€
966€ abzüglich von 524€**= 442€ Mindesteigenbeitrag
442€ Mindesteigenbeitrag : 12 = monatlicher Beitrag von 36,33€ für den Vater

» die Mutter braucht KEINEN Mindesteigenbeitrag zahlen, sie erhält aber auf ihren eigenen Vertrag - die Förderung für sich und ihre Kinder, also die 524€ !

**(Mutter mit 154€ und 2 x je Kind á 185€)

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fü Riester-Rente mittelbar förderberechtigt

Riester-Förderberechtigt

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