INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# nicht förderberechtigt für Riester-Rente
HINWEIS: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte
können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.
» nicht förderberechtigte Personen bei der Riester-Rente
Grundsätzlich ist bei der RiesterRente NICHT förderberechtigt, der NICHT in irgendeiner Art PFLICHT-Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt.
Nicht Riester förderberechtigte Personen* sind also:
• Selbstständige und Freiberufler, die nicht in der gesetzlichen
Rentenversicherung
pflichtversichert sind
• Angestellte und Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
sofern sie nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
• freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte
• geringfügig Beschäftigte/Pauschalkräfte (Verdienst bis 400€ pro Monat) -
wenn sie die Sozialversicherungsfreiheit in Anspruch nehmen
• Bezieher einer Vollrente wegen Alters
• Bezieher einer Rente wegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit
oder Erwerbsminderung
• Bezieher von Sozialhilfe oder Sozialgeld
• Studenten (auch mit bis >400€ Job und Verzicht auf Sozialversicherungsfreiheit!)
• Praktikanten
[* Sofern sie nicht mit einer förderberechtigten Person verheiratet sind und damit zum mittelbar förderberechtigten Personenkreis gehören!]
» kann ich als nicht Förderberechtigter trotzdem in die Riester-Rente einzahlen?
Es sprechen die vielen Vorteile der Riester-Rente für eine Einzahlung
in eine solche, auch wenn man nicht förderberechtigt ist. Man erhält
eben nur nicht die Grundzulage
und Kinderzulage,
trotz eventuell vorhandener Kinder.
Obwohl z.B. Selbständige i.d.R. keine Förderung erhalten ist der Vorteil
der Riester-Rente für Unverheiratete Selbständige - gegenüber der sonst eigentlich für
diese Gruppe konzipierten Rürup-Rente, das hier zum Ablauf auch eine Volll-Kapitalauszahlung
gewählt werden kann und die eingezahlten Beiträge + Gewinne auf Lebenspartner und Kinder
ausgezahlt werden können...aber eben nur, wenn sie KEINE Förderung erhalten haben!
Riester ist also auch für unverheiratete Selbständige/ Freiberufler sehr interessant.