INFOTHEK ¤ Riester-Rente

mit Kindern braucht man oft nur den Sockelbeitrag zahlen

# Riester-Rente Sockelbeitrag

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» was ist der Sockelbeitrag bei der Riester-Rente?

Der sogenannte Riester-Sockelbeitrag ist der jährliche MINDEST-Einzahlbeitrag in eine Riester-Rente und beträgt 60 € bzw. 5€ im Monat.
Er ist nur von den unmittelbar Förderberechtigten zu zahlen, die entweder sehr wenig verdienen, im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt haben oder soviel an Riester-Förderung erhalten, dass der errechnete Mindesteigenbeitrag geringer ist,
als der jährliche Sockelbetrag. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen also alle Geringverdiener wenigstens die 60€ im Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen.

Beispiel :
Bruttojahreseinkommen in 2007 - 8.000€ (da z.B. Azubi) / Mutter mit 1 Kind
Berechnung » 8.000€ x 4% = 320€
320€ abzüglich der Förderung für die Mutter in Höhe von 154 €= 166€
166€ abzüglich der Förderung von 185€ für das Kind= (Minus) 19€ Mindesteigenbeitrag
» da IMMER ein Beitrag gezahlt werden muss, um Leistung zu erhalten-
greift hier der Sockelbeitrag von 60€ im Jahr bzw. 5€ im Monat
den diese Mutter nur zahlen bräuchte, um die 339€ an Förderung zu erhalten!

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» ist der Sockelbeitrag identisch mit dem Mindestbeitrag der Riester-Anbieter?

Auch wenn der Sockelbeitrag 60€ im Jahr beträgt, bieten die meißten Riester-Anbieter zur Abdeckung der Verwaltungskosten nur noch RiesterRenten mit einem monatlichen Vertrags-Mindestbeitrag von 10€-15€ an, so das es einen rechnerischen Monatsbeitrag von 5€ in der Praxis kaum gibt.
Nur im Abschlussjahr reicht manchmal noch die Zahlung des (Regel)-Sockelbeitrages.

Beispiel :
Beginn 1.07.2008 / Bruttojahreseinkommen in 2007 - 5.000€ (da z.B. Mini-Jobber)
Berechnung » 5.000€ x 4% = 200€
200€ abzüglich der Förderung in Höhe von 154 € = 46€ Mindesteigenbeitrag

» der ausgesuchte Anbieter fordert jedoch 10€ als Vertrags-Monats-Mindestbeitrag durch die Zahlung der monatlich 10€ wird damit auch gleichzeitig der Sockelbeitrag gezahlt (6 Monate á 10€ = 60€)

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» ist der Riester-Sockelbeitrag auch bei Elterngeld zu zahlen?

Bezieher von Elterngeld sind z.B. eine Personengruppe, für die i.d.R. NUR der Sockelbeitrag zu entrichten ist. Da das Elterngeld keine maßgebende Einnahme im Sinne des EinkommensSteuergesetzes ist. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Berechnung des Riester-Mindesteigenbeitrags scheidet daher aus. Es ist deshalb lediglich der Sockelbetrag zu entrichten, um die volle Zulage zu erhalten.

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Riester-Sockelbeitrag

Riester-Beitrag

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