INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# Riester-Rente Sockelbeitrag
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» was ist der Sockelbeitrag bei der Riester-Rente?
Der sogenannte Riester-Sockelbeitrag ist der jährliche MINDEST-Einzahlbeitrag in eine
Riester-Rente und beträgt 60 € bzw. 5€ im Monat.
Er ist nur von den unmittelbar Förderberechtigten zu zahlen, die entweder sehr wenig verdienen,
im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt haben oder soviel an Riester-Förderung erhalten,
dass der errechnete Mindesteigenbeitrag geringer ist,
als der jährliche Sockelbetrag. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen also
alle Geringverdiener wenigstens die 60€ im Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
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Beispiel : |
» ist der Sockelbeitrag identisch mit dem Mindestbeitrag der Riester-Anbieter?
Auch wenn der Sockelbeitrag 60€ im Jahr beträgt, bieten die meißten Riester-Anbieter
zur Abdeckung der Verwaltungskosten nur noch RiesterRenten mit einem monatlichen Vertrags-Mindestbeitrag
von 10€-15€ an, so das es einen rechnerischen Monatsbeitrag von 5€ in der Praxis kaum gibt.
Nur im Abschlussjahr reicht manchmal noch die Zahlung des (Regel)-Sockelbeitrages.
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Beispiel : » der ausgesuchte Anbieter fordert jedoch 10€ als Vertrags-Monats-Mindestbeitrag durch die Zahlung der monatlich 10€ wird damit auch gleichzeitig der Sockelbeitrag gezahlt (6 Monate á 10€ = 60€) |
» ist der Riester-Sockelbeitrag auch bei Elterngeld zu zahlen?
Bezieher von Elterngeld sind z.B. eine Personengruppe, für die i.d.R. NUR der Sockelbeitrag zu entrichten ist. Da das Elterngeld keine maßgebende Einnahme im Sinne des EinkommensSteuergesetzes ist. Eine Berücksichtigung im Rahmen der Berechnung des Riester-Mindesteigenbeitrags scheidet daher aus. Es ist deshalb lediglich der Sockelbetrag zu entrichten, um die volle Zulage zu erhalten.