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der Riester-Beitrag kann man als Sonderausgabenabzug nutzen

# Riester-Rente Sonderausgabenabzug

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» was ist der Riester-Sonderausgabenabzug?

Die eigenen Riester-Beiträge und die erhaltende Riester-Förderung können als EIN Betrag ZUSÄTZLICH als Sonderausgabenabzug bei der jährlichen EinkommensSteuer- Erklärung geltend gemacht werden. Diesen Sonderausgabenabzug gibt es unabhängig von allen anderen steuerlich abzugsfähigen Beträgen.
Der Sonderausgabenabzug lohnt jedoch nur, wenn man auch Steuern bezahlt, denn dieser Abzug minimiert das zu versteuernde Einkommen und führt dadurch i.d.R. dann zu einer SteuerRückerstattung von vorher zuviel bezahlter Steuer.
Den SonderAbzug können NUR die unmittelbar Förderberechtigten nutzen!!!


» wie hoch kann dieser Sonderausgabenabzug ausgeschöpft werden?

Der Sonderausgabenabzug kann bis zur Höhe von 2.100€ genutzt werden und
ist damit identisch mit dem Höchstbeitrag zur Riester-Rente.
Jeder unmittelbar Zulagenberechtigte kann seinen Mindesteigenbeitrag freiwillig soweit erhöhen, bis er diesen Höchstbeitrag erreicht, um damit den vollen Sonderausgabenabzug zu nutzen. Dies macht jedoch nur in besonderen Fällen Sinn, wie bei z.B. bei höheren rentenversicherungspflichtigen Einkommen.

Beispiel-A:
Singel / Bruttojahreseinkommen - 2007 = 28.000€
Berechnung » 28.000€ x 4% = 1.120€
1.120€ abzüglich der zustehend Förderung von 154€ = 966€
966€ Mindesteigenbeitrag : 12 = monatlicher Beitrag von 80,50€

» als Sonderausgabenabzug können hier die 1.120€ steuermindern geltend gemacht werden und es ist mit einer Steuererstattung von ca. 123€ zu rechnen.
» Der Nettobeitrag beträgt somit: Mindesteigenbeitrag 966€ abzüglich der Steuererstattung von 123€ = 843€ : 12 = 70,25€ rechnerischer Eigenbeitrag


Beispiel-B:
Single /Bruttojahreseinkommen - 2008 = 33.000€ (aus 12 Monate á 1.500€ + 1x 5.000€)
Berechnung » 33.000€ x 4% = 1.320€
1.320€ abzüglich der zustehend Förderung von 154€ = 1.166€
1.166€ Mindesteigenbeitrag : 12 = monatlicher Beitrag von 97,16€

» anstelle der 97,16€ wird nun 162,16€* gezahlt und als Sonderausgabe geltend gemacht. Dadurch erfolgt eine Steuererstattung von ca. 300€.
» Der Nettobeitrag beträgt somit: Mindesteigenbeitrag 1.166€ abzüglich der Steuererstattung von 300€ = 843€ : 12 = 70,25€ rechnerischer Eigenbeitrag

*(2.100€ - 154€ = 1.946€ Höchstbeitrag : 12 = 162,16€)

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» kann der Sonderausgabenabzug auch übertragen bzw. aufgeteilt werden?

Nein, das ist nicht möglich. Die Übertragung eines nicht ausgeschöpften Sonderausgabenabzugs auf andere Personen oder den Ehegatten ist ausgeschlossen. Jeder Ehegatte müsste daher in seine eigene Riester-Rente in dem Umfang Beiträge einzahlen, die dem individuellen Höchstbetrag entsprechen. Mittelbar Förder-Berechtigte haben z.B. gar keinen Höchstbeitrag, da sie eigentlich keinen Beitrag zahlen brauchen, um die Förderung zu erhalten. ABER die vom nur mittelbar begünstigten Ehepartner geleisteten Eigenbeiträge können beim Höchstbeitrag des unmittelbar begünstigten Ehepartners berücksichtigt werden.

Es ist auch zu beachten, das bei Ehepaaren, die beide zum begünstigten Personenkreis (also unmittelbar Förderberechtigt) gehören, beide Riester-Verträge bis zum jeweiligen Höchstbetrag bespart werden, um den möglichen Steuervorteil voll auszuschöpfen. Es werden also NICHT alle Zahlungen der Eheleute bis 4.200€ zusammengerechnet, obwohl ja eine gemeinsame Steuererklärung eingereicht wird!

Beispiel :
Ehepaar, zusammen veranlagt, beide rentenversicherungspflichtig.
- Einzahlungen vom Ehemann: 2.846€ + 154€ = 3.000€
- Einzahlungen der Ehefrau: 1.046€ + 154€ = 1.200€
GESAMT also : 4.200€ an Einzahlungen

» Insgesamt können dennoch nicht die vollen 4.200€ steuerlich geltend gemacht werden, weil der Höchstbetrag pro Person angesetzt wird. Von den Beiträgen des Ehemanns können nur 2.100€ angesetzt werden und von der Ehefrau die vollen 1.200€, da hier noch "Luft" bis zu ihrem Höchstbeitrag ist.
» Insgesamt kann das Ehepaar also 3.300€ steuerlich geltend machen.

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» gibt es den Riester-Sonderausgabenabzug als zusätzlichen Steuerabzug?

Der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu einem Riester-Vertrag gilt unabhängig von den steuerlichen Höchstbeträgen für die BasisRente/Rüruprente und für sonstige Vorsorgeaufwendungen. Der Sonderausgabenabzug für Riester-Beiträge ist ein neuer, zusätzlicher Sonderausgabenabzug

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» wie erhalte ich die Leistung aus dem Sonderausgabenabzug?

Dazu muss der Einkommensteuererklärung die ausgefüllte Anlage AV sowie die Bescheinigung des Versicherers über die gezahlten Beiträge beigefügt werden. Diese Beitragsbescheinigung sendet der jeweils zutreffende Riester-Anbieter i.d.R. im Monat März eines jeden Kalenderjahres zu.
Das Finanzamt prüft dann auf dieser Grundlage, ob die Steuerersparnis über den Sonderausgabenabzug (ab 01.2008 maximal 2.100€ je Förderberechtigtem) höher ist als die erhaltene Zulage. Ist der Sonderausgabenabzug lohnender, führt dies zu einer über die Zulage hinausgehenden zusätzlichen Steuerererstattung.
Diese wird vom Finanzamt mit etwaiger Steuerschuld verrechnet bzw. ausgezahlt und die Zulage wird außerdem auf den eigenen Riester-Vertrag überwiesen.

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» ist der Sonderausgabenabzug bei der Riester-Rente teilbar?

Ja es besteht die Möglichkeit, den Riester-Sonderausgabenabzug für mehr als zwei EIGENE Riester-Renten steuerlich geltend zu machen. Während im Rahmen der Riester-Zulage nur Beiträge für insgesamt zwei eigene Riester-Verträge begünstigt bzw. gewertet werden, können bei der steuerlichen Förderung durch einen Sonderausgabenabzug auch Beiträge für mehr als zwei eigene Riester-Renten berücksichtigt werden. Der Abschluss von mehr als einem Vertrag bedeutet allerdings nicht mehr Förderung als der Abschluss eines einzigen Vertrages.
Dies wird vor allem genutzt, wenn z.B. innerhalb eines Jahres der Anbieter gewechselt wird und auch beide Riester-Renten bespart wurden.

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» kann ich zwischen Riester-Zulage und der Sonderausgabe wählen?

Nein, weil der Sonderausgabenabzug nur einen über die Zulage hinaus gehenden Betrag erbringen kann, muss die Zulage in jedem Fall beantragt werden. Auch dann, wenn schon im Vorfeld klar ist, dass die Steuerentlastung höher ist, weil man z.B. hohe Beiträge zahlt UND auch ein hohes Steueraufkommen hat. Das Finanzamt geht in jedem Fall davon aus, dass eine Zulage gewährt wurde und prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob die Steuerentlastung über den Sonderausgabenabzug vorteilhafter als die Zulage ist.

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» welche Fristen gibt es zur Beantragung des Sonderausgabeabzuges?

Für den Riester-Sonderausgabenabzug gelten die gleichen Fristen wie für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt informiert auch die ZfA jeweils über den eingeräumten zusätzlichen Steuervorteil, damit diese bei förderschädlicher Verwendung sofort "alle Daten parat" hat.

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» wie hoch kann so eine Erstattung wegen der Sonderausgabe sein?

Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder und Förderberechtigte mit hohem Einkommen(ab ca. 22.000€) davon.

Beispiel :
Bruttojahreseinkommen in 2008 - 30.000€ / Single ohne Kinder
Berechnung » 30.000€ x 4% = 1.200€
1.200€ abzüglich der Förderung von 154 € = 1.046€

» Sein Steuervorteil aus dem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ist höher als die Riester-Zulage, weshalb ihm zusätzlich zur Zulage von 154€ eine Steuererstattung in Höhe von 202€ ausgezahlt wird. Er bekommt also die 154€ in seinen Riester-Vertrag eingezahlt und zusätzlich vom Finanzamt eine Steuerrückerstattung von 202€ auf sein Konto. Insgesamt wird dieser Single also vom Staat mit 356€ (154€+202€) im Jahr unterstützt und zahlt rechnerisch nur 844€(1.046€-202€) selbst.

Eine Ablaufleistung aus seiner Riester-Rente erhält er aber,
als wenn er die vollen 1.200€ eingezahlt hätte!!

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