INFOTHEK ¤ Riester-Rente

unmittelbar Riester-Förderberechtigt sind große Teile der Bevölkerung

# unmittelbar förderberechtigt zur Riester-Rente

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» der unmittelbar förderberechtigte Personenkreis bei der Riester-Rente

Ganz simpel gesagt, sind all diejenigen bei der Riester-Rente unmittelbar förderberechtigt und damit die "Haupt-Zielgruppe" der RiesterRente, die PFLICHT-Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen

Zur Gruppe der unmittelbar Riester-Förderungsberechtigten gehört:

• in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer
• Auszubildende
• Beamte sowie Empfänger von Amtsbezügen
• Berufs- und Zeitsoldaten
• Wehr- und Zivildienstleistende
• Mütter und Väter während der dreijährigen gesetzliche Kindererziehungszeit
• pflichtversicherte Selbstständige in der Handwerksrolle oder in der Künstlerkasse
   (z.B. Handwerker, Hebammen, Kurierfahrer, Künstler, Publizisten)
• arbeitnehmerähnliche Selbstständige
• nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen
• Beschäftigte im Niedriglohnbereich
   (Minijobs mit einem Verdienst über 400€ und bis 800€ pro Monat)
• geringfügig Beschäftigte die auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichten
• Landwirte und ihre Ehepartner, die in der Alterssicherung der Landwirte
   pflichtversichert sind
• Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II/Hartz IV*
   (auch wenn sie wegen zu berücksichtigenden Einkommens/Vermögens keinerlei
   Unterstützung erhalten; sie müssen allerdings bei einer inländischen Agentur für
   Arbeit als Arbeitsuchende gemeldet sein)
• Bezieher von Verletztengeld, Übergangsgeld, Krankengeld, Unterhaltsgeld nach
   der Arbeitslosenhilfe, Vorruhestandsgeld oder Versorgungskrankengeld.
• Bezieher des Existenzgründungszuschusses ('Ich-AG')
• nur diejenigen Studenten, mit einem 'Zusatz/Neben-Job' ÜBER 400€**

[* Arbeitslosengeld II/Hartz IV - Bezieher sind jedoch in Ausnahmefällen nicht förderberechtigt, z.B. wenn sie die Leistung nur als Darlehen erhalten. Erhält ein Arbeitslosengeld II/Hartz IV -Berechtigter jedoch aufgrund der Anrechnung von Vermögen keine oder nur geringe staatliche Leistungen, bleibt es dennoch bei der grundsätzlichen Riester-Förderberechtigung!]

[**Dies gilt aber nicht für diejenigen Studenten, die während ihres Studiums ein Praktikum absolvieren, das in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist.]


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HINWEIS - Elterngeld: Für Eltern von Kindern, die nach dem 31.12.2006 geboren wurden, hat der Staat das sogenannte 'Elterngeld' eingeführt. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen, welches vor der Geburt des Kindes erzielt wurde. Der Bezug von Elterngeld allein begründet keine unmittelbare Zulagenberechtigung. Maßgebend ist, ob die Bezieher von Elterngeld rentenversicherungspflichtig sind bzw. einer förderfähigen Personengruppe (z. B. Beamte) angehören. I.d.R. sind Bezieher von Elterngeld unmittelbar förderberechtigt, da Ihnen vom Rentenversicherungsträger Kindererziehungszeiten anerkannt werden, die eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründen.

HINWEIS - Grenzgänger: sind in der Regel auch unmittelbar förderberechtigt. Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und in dem Staat, in dem sie arbeiten, rentenversicherungspflichtig. Die Pflichtmitgliedschaft in der ausländischen Rentenversicherung genügt, weil die Rentenversicherungssysteme aller an Deutschland angrenzenden Staaten dem deutschen Modell vergleichbar.
Grenzgänger, die im Ausland wohnen und in Deutschland arbeiten, sind dagegen i.d.R. nicht förderberechtigt, können aber unter bestimmten Voraussetzungen die unbeschränkte Steuerpflicht beantragen.

HINWEIS - Auslandsarbeit: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber für bestimmte Zeit ins Ausland entsendet werden, dabei aber in Deutschland weiter rentenversicherungspflichtig sind, bleiben förderberechtigt. Allerdings erhalten sie während der Zeit im Ausland keine Förderung. Die Zulagen werden vielmehr nach der Rückkehr rückwirkend nachgezahlt, wenn für diese Zeit die entsprechenden Altersvorsorgebeiträge geleistet wurden.

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unmittelbar förderberechtigt zur Riester-Rente

Riester-Förderberechtigt

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