INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# RiesterRente-Vertrag Hinweise
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» was ist bei einem Riester-Vertrag zu beachten?
Wenn eine Riester-Rente während eines gesamten Beitragsjahres ruht bzw. trotz Förderanspruch
nicht bespart wird, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulagen und den
Sonderausgabenabzug.
Wer seinen Riester-Vertrag vor Ablauf
kündigen und das gesparte Vorsorgekapital entnehmen will, kann dies mit einer Kündigungsfrist von
maximal drei Monaten zum Quartalsende. Zu beachten ist aber, dass die Zulage und die Steuervorteile
zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kapital nicht unmittelbar, also im gleichen Kalenderjahr, auf einen anderen
zertifizierten Riester-Vertrag
übertragen wird.
Der Sparer kann den Anbieter seiner Riester-Rente bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen,
die Zulagen für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen. Zu beachten ist aber, dass der Versicherer
auch weiterhin über alle Veränderungen informiert werden muss, die sich auf die Höhe der
Zulage
auswirken können, etwa beim Familienstand, bei der Kinderzahl oder beim beruflichen Status.
Die Bevollmächtigung des Versicherers kann jederzeit widerrufen werden.
» wieviel Riester-Verträge kann man abschließen?
Jeder kann soviel Riester-Verträge abschließen wie er will, allerdings gibt es die Zulage nur
einmal und so wird die Förderung auch nur auf maximal zwei Renten aufgeteilt! Dies wäre z.B. in
dem Fall, das man eine Riester- Betriebsrente und ein privater Riester-Vertrag besitzt.
Zur Umgehung der Abgeltungssteuer
kann aber auch ein Riester-Vertrag abgeschlossen werden und für diesen KEINE Förderung beantragt
werden. In diesem Fall gibt es keinerlei Begrenzung der Anzahl von Riester-Renten.
Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können die Zulage nur für einen Vertrag
bekommen. Der Sonderausgabenabzug kann auch für mehr als zwei Verträge genutzt werden. Dies trifft z.B. zu, wenn die vom
mittelbar förderberechtigten
Ehepartner auf seinen eigenen Vertrag gezahlten Beiträge beim unmittelbar förderberechtigten
Ehegatten mit als Sonderausgabe geltend gemacht werden.