INFOTHEK ¤ Riester-Rente

Informationen zum Riester-Vertragsänderungen

# Riester-Rente Vertragsänderungen

HINWEIS: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.

» kann man in eine Riester-Rente nachzahlen?

Wenn man NACH Ablauf eines Kalenderjahres feststellt, dass der geleistete Mindesteigenbeitrag zu gering war, besteht grundsätzlich NICHT mehr die Möglickeit der Nachzahlung. Wir empfehlen daher Anfang November eines jeden Jahres einen Beitrags-Check durchzuführen.
Wir melden uns übrigens bei all unseren Riester-Mandanten von allein, um ihnen so noch die Gelegenheit zu geben, noch bis Ende Dezember für das laufende Kalenderjahr Beiträge nachzuzahlen oder Sondereinlagen zu tätigen.

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» was passiert bei der Änderung der Förderberechtigung?

Jede Änderung des sozialen und privaten Status, Kinderzuwachs oder Wegfall von Kindergeld- anspruch ist dem Riester-Anbieter unverzüglich zu melden und gegebenfalls der Vertrag entsprechend zu ändern. Fällt z.B. die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Wechsel in die Selbständigkeit weg und ist man zu diesem Zeitpunkt auch nicht mit einem unmittelbar Förderberechtigten verheiratet, so entfällt ab dem 1.1. des folgenden Jahres der Anspruch auf die Riester-Förderung.
Für das Jahr des Ausscheidens aus dem förderberechtigten Personenkreis werden aber noch Zulagen gezahlt und auch der Sonderausgabenabzug kann in Anspruch genommen werden. Danach entfällt die steuerliche Förderung. Die bis dahin schon erhaltene Förderung bleibt jedoch erhalten, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Für den Versicherungsnehmer bietet es sich an, entweder den Vertrag beitragsfrei weiterlaufen zu lassen oder weiter zu besparen, nur eben ohne Anspruch auf Förderung.

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» welche Vertragsänderungen sind in einem Riester-Vertrag möglich?

• Sie können als "normale" Vertragsänderung jederzeit:
- das Bezugsrecht ändern
- die Kontoverbindung ändern
- den Vertrag beitragsfrei stellen
- Sondereinzahlungen vornehmen
- die Beitragshöhe ändern
- einen Ersatzversicherungsschein anfordern


• Sie können als "besondere" Vertragsänderung:
- die Rente mit der Frist von 3 Monaten zum Quartalsende jederzeit zu kündigen
- den Anbieter und/oder die Anlageform zu wechseln
- bei Anbieterwechsel entweder das Guthaben mitzunehmen oder neu weitersparen
- einen zweiten Riester-Vertrag abzuschließen
- eine etwaige Zusatzversicherung zu kündigen
- einer vereinbarten Beitrags-Dynamik zu widersprechen bzw. zu kündigen

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» ist mein Vertragsguthaben auf eine andere Riester-Rente übertragbar?

Ja und dies ohne Abzüge, solange es entweder ihr eigener zweiter Vertrag ist oder Sie den Anbieter wechseln wollen.
In diesen beiden Fällen empfiehlt es sich, vorher beim Anbieter, wo das Guthaben hin soll, sich über die Kosten zu informieren und nach den genauen Formalitäten nachzufragen. I.d.R. beantragt der "Neu"- Anbieter beim Vorgänger die Übertragung. Als Gebühr werden aber teilweise bis zu 100€ fällig, die vom Guthaben abgezogen werden. Erst nach erfolgreicher Übertragung sollte man dann den leeren Vertrag kündigen.

Bei Übertragung wegen Tod des Elternteils oder des Ehegatten gelten besondere Regeln. Dazu bitte den entsprechenden INFOTHEK-Bereich lesen.
Die Übertragung auf andere Personen ist ansonsten grundsätzlich vom Gesetzgeber ausgeschlossen worden. Dies trifft auch bei eingetragenen Lebensgemeinschaften zu.

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