INFOTHEK ¤ Riester-Rente

die RiestrRente hat Vorteile und Nachteile

# Vorteile und Nachteile der Riester-Rente

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» die wichtigsten Vorteile und Nachteile der RiesterRente

Trotz des Plus an Leistungen, gegenüber einer "normalen" privaten Absicherung, sollte die Riester-Rente jedoch immer nur als Basisvertrag bzw. Ergänzung einer solchen und NIE als allein-ausreichende Vollversorgung gesehen werden!!

Ob bei der Riester-Rente ein Vorteil auch ein Vorteil oder ein Nachteil auch ein Nachteil ist, hängt natürlich von den individuellen Bedürfnissen des Betrachters ab.
Wir empfehlen, eine RiesterRente immer nur als zweites Standbein für eine private Altersvorsorge zu sehen bzw. aufzubauen!

RiesterRente - VORTEILE

RiesterRente - NACHTEILE

für jedes kindergeldberechtigtes Kind 185€ je Jahr / für alle ab 01.01.08 geborene Kinder sogar 300€ je Jahr

je Anspruchsberechtigten Erwachsenen 154€ an Zulage je Jahr

keine Anrechnung auf ALGII /Hartz IV bis zu den Höchstfördersätzen

für Frauen bessere Leistungen durch Unisex-Tarif, als bei privaten Verträgen

durch Zulagen sehr hohe Rendite auch bei Mindestsparbeitrag

flexibles Vertragsende / Ablaufphase zwischen 60 und 67 Jahre

Beiträge auch gleichzeitig als/über Sonderausgabenabzug zur Steuerminimierung nutzbar

keine Pflicht zu laufenden Beiträgen

wechseln der Riester-Anlageform jederzeit möglich

jederzeit auch Kleinstbeiträge auf Riester-Konto einzahlbar

unbegrenzte Beitragsfreistellung möglich

durch Beitragsgarantie kein Verlust der EigenBeiträge und der erhaltenen Riester-Förderung möglich

Pfändungsicheres Guthaben bis zu den summierten Förderhöchstbeiträgen

Wechsel des Riester-Anbieters während der Laufzeit möglich

Nutzung des Gesamtguthabens für den Erwerb, Bau oder Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie möglich

bisherige Eigenbeiträge, Gewinne und Förderungen bleiben erhalten, auch wenn man in der Laufzeit eventuell nicht mehr förderberechtigt ist

Sehr simple Beantragung eines Riester-Vertrages und automatischer Erhalt der jährlichen Grund- bzw. Kinderzulage

Übertragung des Vertragsguthabens auf andere Riester-Rente möglich

volle Förderung, auch wenn man nur einen Tag im Jahr förderberechtigt war

keine Förderung für ledige Selbständige und Freiberufler (trotz Abschließbarkeit)

keine Zwischenauszahlungen oder Beleihung möglich

frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs auszahlbar

volle Förderung nur, wenn auch im Jahr der volle Mindesteigenbeitrag gezahlt worden ist

bei Tod - Beiträge und Gewinne ja, aber nicht die erhaltende Förderung auf Kinder übertragbar/auszahlbar

bei Umzug ins Ausland oder Kündigung - Rückzahlung aller Zulagen und etwaig erhaltender Steuerentlastungen

i.d.R. einmal jährlich checken, ob der Beitrag reicht oder Änderungen notwendig sind

die Nutzung der Eigenbeiträge als Sonderausgabenabzug muss bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung extra beantragt werden

Kündigung immer nur zum Quartalende
- mit Frist von 3 Monaten möglich

zum Ablauf nur maximal 30% des Guthabens als Kapital auszahlbar, der "Rest" wird lebenslang verrentet

die Rente wird bei Ablauf zu 100% als zu versteuerndes Einkommen gewertet

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