INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# Vorteile und Nachteile der Riester-Rente
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» die wichtigsten Vorteile und Nachteile der RiesterRente
Trotz des Plus an Leistungen, gegenüber einer "normalen" privaten Absicherung, sollte die Riester-Rente jedoch immer nur als Basisvertrag bzw. Ergänzung einer solchen und NIE als allein-ausreichende Vollversorgung gesehen werden!!
Ob bei der Riester-Rente ein Vorteil auch ein Vorteil oder ein Nachteil auch ein Nachteil ist,
hängt natürlich von den individuellen Bedürfnissen des Betrachters ab.
Wir empfehlen, eine RiesterRente immer nur als zweites Standbein für eine private Altersvorsorge
zu sehen bzw. aufzubauen!
RiesterRente - VORTEILE |
RiesterRente - NACHTEILE |
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für jedes kindergeldberechtigtes Kind 185€ je Jahr / für alle ab 01.01.08 geborene Kinder sogar 300€ je Jahr je Anspruchsberechtigten Erwachsenen 154€ an Zulage je Jahr keine Anrechnung auf ALGII /Hartz IV bis zu den Höchstfördersätzen für Frauen bessere Leistungen durch Unisex-Tarif, als bei privaten Verträgen durch Zulagen sehr hohe Rendite auch bei Mindestsparbeitrag flexibles Vertragsende / Ablaufphase zwischen 60 und 67 Jahre Beiträge auch gleichzeitig als/über Sonderausgabenabzug zur Steuerminimierung nutzbar keine Pflicht zu laufenden Beiträgen wechseln der Riester-Anlageform jederzeit möglich jederzeit auch Kleinstbeiträge auf Riester-Konto einzahlbar unbegrenzte Beitragsfreistellung möglich durch Beitragsgarantie kein Verlust der EigenBeiträge und der erhaltenen Riester-Förderung möglich Pfändungsicheres Guthaben bis zu den summierten Förderhöchstbeiträgen Wechsel des Riester-Anbieters während der Laufzeit möglich Nutzung des Gesamtguthabens für den Erwerb, Bau oder Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie möglich bisherige Eigenbeiträge, Gewinne und Förderungen bleiben erhalten, auch wenn man in der Laufzeit eventuell nicht mehr förderberechtigt ist Sehr simple Beantragung eines Riester-Vertrages und automatischer Erhalt der jährlichen Grund- bzw. Kinderzulage Übertragung des Vertragsguthabens auf andere Riester-Rente möglich volle Förderung, auch wenn man nur einen Tag im Jahr förderberechtigt war |
keine Förderung für ledige Selbständige und Freiberufler (trotz Abschließbarkeit) keine Zwischenauszahlungen oder Beleihung möglich frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahrs auszahlbar volle Förderung nur, wenn auch im Jahr der volle Mindesteigenbeitrag gezahlt worden ist bei Tod - Beiträge und Gewinne ja, aber nicht die erhaltende Förderung auf Kinder übertragbar/auszahlbar bei Umzug ins Ausland oder Kündigung - Rückzahlung aller Zulagen und etwaig erhaltender Steuerentlastungen i.d.R. einmal jährlich checken, ob der Beitrag reicht oder Änderungen notwendig sind die Nutzung der Eigenbeiträge als Sonderausgabenabzug muss bei der jährlichen Einkommenssteuererklärung extra beantragt werden Kündigung immer nur zum Quartalende zum Ablauf nur maximal 30% des Guthabens als Kapital auszahlbar, der "Rest" wird lebenslang verrentet die Rente wird bei Ablauf zu 100% als zu versteuerndes Einkommen gewertet |