INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# Riester-Rente im Betrieb als VWL oder AVWL
HINWEIS: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.
» VwL in Riester-Rente einzahlen?
Ja, es ist bei einigen Anbietern möglich, "normale" vermögenswirksame Leistungen(VwL) in eine Riester-Rente
einzuzahlen. Es gibt für diese auf den Riester-Vertrag fließenden Beiträge jedoch KEINERLEI Zulagen,
aber die "normalen" Gewinne aus der Riester-Anlageform. Das gleiche gilt auch für
prämienbegünstigte Aufwendungen für die eine Wohnungsbauprämie gewährt werden kann.
Anders ist die Situation bei den AVWL, aber dazu mehr nach diesem Artikel.
Wer dennoch die vom Arbeitgeber gezahlten VwL-Beiträge nicht verschenken und unbedingt auf einen
Riester-Vertrag fließen lassen will, sollte aber auf jeden Fall dafür eine
separate Riester-Rente abschließen. So ist gewährleistet, das erstens die VwL-Beiträge nicht
mit eigenen Einzahlungen förderschädlich "vermischt" werden und zweitens bei eventueller
Einstellung der VwL-Zahlung durch den Arbeitgeber dieser Extra-Vertrag dann einfach beitragsfrei gestellt werden kann.
Die Gewinne aus einem z.B. nur mit VwL-Beiträgen besparten Riester-Vertrag werden zum Ablauf nur zur Hälfte und nicht zu 100%
versteuert.
» Riester-Rente über den Betrieb (AVWL)
AVWL bedeutet - Altersvorsorgewirksame Leistungen. Die AVWL sind eine Form der Betrieblichen Altersvorsorge.
In der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer eigenes Geld investieren und Teile
Ihres Bruttolohnes in eine Versorgung einzahlen und sparen dabei zusätzlich die sonst auf diesen Beitrag
anfallenden Steuern und Sozialabgaben oder sie zahlen die Beiträge aus ihrem Nettolohn und nehmen
die Riester-Förderung in Anspruch. Nur für drei Arten der betrieblichen Altersvorsorge ist
die Riester-Förderung erlaubt: für eine 'Pensionskasse', einen 'Pensionsfonds' oeder eine 'Direktversicherung'.
Die Riester-AVWL werden i.d.R. durch den Arbeitgeber vom Gehalt des AVWL-Berechtigten abgezogen und direkt
auf den Riester-Vertrag überwiesen.
Die Grundsätze der
Förderung über
Sonderausgaben
und Riester-Zulagen gelten für "Betriebs-Riester" genauso wie bei privaten Riester-Renten.
Vorteil von AVWL
Es gibt nur einen - Rabattierte Tarife. Einige Riester-Anbieter bieten rabattierte Gruppen-Verträge für
Betriebs-Riester-Renten an. In diese kann jeder AVWL-Berechtigte seine Beiträge einzahlen
und erhält dafür bessere Konditionen vom Anbieter, die durch zum Teil deutlich geringere
Verwaltungskosten entstehen. Doch die Kostenvorteile eines Gruppen-Vertrages im Betrieb müssen sehr
groß sein, damit sich das für den Verbraucher auch rechnet(siehe AVWL-Nachteile).
Nachteile von AVWL
• Der allergrößte Nachteil der betrieblichen Riester-Rente ist, das auf
die Auszahlung der VOLLE Beitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
abgezogen wird!! Von der betrieblichen Riester-Rente gehen also in der Auszahlphase(die
monatliche Rente) ca. 17% für diese Beiträge ab! Nur wer als Arbeitnehmer privat
krankenversichert ist und dies auch als Rentner ist, kommt darum herum.
• Der Abschluß eines reinen Zulagenvertrages für den
mittelbar förderberechtigten
Ehegatten ist i.d.R. nicht möglich. Die Zulagenanrechnung dieses Ehegatten entfällt auch und fürt zu deutlich höheren
Mindest-Eigenbeiträgen.
• Ist der Arbeitgeber in einem Tarifvertrag gebunden, ist eine Umwandlung von Gehalt/Lohn
in Riester- AVWL nur möglich, wenn der Tarifvertrag dies vorsieht und auch zulässt.
Meißtens schreiben die Tarifverträge sogar die Ausgestaltung der Riester-Verträge vor.
Das heißt, die Anlageform wird den Arbeitnehmern vorgeschrieben, aber natürlich als "Highlight" dargestellt.
Die bekannteste tarifliche Gruppen-Betriebs-Riester-Rente ist die 'Metallrente'.
• Die Verwaltungskosten eines Riester-Vertrages über den Betrieb müssen
sehr, sehr groß sein, damit die Netto-Rente höher ist als bei einer privaten Riester-Rente.
Hier ist vor Abschluss ein Vergleich zwischen AVWL-Vertrag und privater Riester-Rente - beim/vom gleichen Anbieter unbedingt vorzunehmen!
• Eine Kapitalentnahme zur Immobilienfinanzierung aus einem betrieblichen Riester-Vertrag ist nicht
zulässig. Wer also Heute schon seinen Eigenanteil für eine Finanzierung über Betriebs-riester ansparen will - Finger weg!
• Beim Jobwechsel/Arbeitslosigkeit ist selten gesichert, das der Riester-Anbieter den Vertrag(weil Gruppen-Vertrag)
im nächsten Betrieb zu den gleichen Rabatt-Bedingungen forsetzen kann und will.