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Riester ist auch als Wohn-Riester / Wohnförderkonto nutzbar

# Wohn-Riester / Wohnförderkonto

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» was ist der 'Wohn-Riester' bzw. ein Wohnförderkonto?

Nach mehr als zweijähriger Debatte wurde die Einbeziehung von selbstgenutzten Wohnimmobilien in die die staatliche geförderte Riester-Rente beschlossen. Sie soll die vor kurzem gekanzelte Eigenheimzulage ersetzen.
Der Grund für diese lang andauernden Verhandlungen der Politiker lag in dem Riester-Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung. Denn alle Einzahlungen, Zulagen und Gewinne sind zunächst steuerfrei und müssen erst im Alter bei der Auszahlung versteuert werden. Aber bei der Verwendung des Riester-Guthabens zur Finanzierung eines Eigenheims gibt es keine Auszahlphase um die Beiträge dann zu versteuern, denn das Geld steckt ja noch sprichwörtlich in der Immobilie.

Bei dem nun gefundenen Kompromiss wird ein fiktives Wohnförderkonto erstellt. Darauf werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge erfasst. In der Sparphase wird die Summe analog zu dem Ertrag einer Geldanlage jährlich um 2% erhöht. Zum Rentenbeginn kann der Immobilien-Sparer entscheiden, ob er seine Steuerschuld auf einen Schlag begleicht. In diesem Fall wird ihm auf die Fördersumme ein Abschlag von 30% gewährt. Der Rest wird dann mit dem dann individuellen Steuersatz belegt. Alternativ kann der Riester-Sparer den Betrag über einen Zeitraum von bis zu 23 Jahren JÄHRLICH zu versteuern.

Ganz einfach gesagt, ist es nun beim Wohn-Riester möglich, das das GESAMTE Riester-Guthaben der Riester-Rente entnommen werden kann, um damit den Kauf der "eigenen vier Wände" mitzufinanzieren. Dasselbe gilt auch für den Erwerb von Genossenschaftsanteilen. Die Rückzahlung der aus einem Riester-Sparvertrag entnommenen Gelder ist generell nicht nötig. Die sonst nicht mögliche Entnahme des ganzen Guthabens zum Beginn der vertraglich vereinbarten Auszahlungsphase, zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie, ist nun möglich!

Daneben werden künftig auch laufende Tilgungszahlungen für einen Immobilienkredit gefördert. Sie werden behandelt wie Einzahlungen auf einen Riester-Sparvertrag. Damit können Sparer für eine Tilgung die Riester-Zulagen und die eventuell darüber hinaus gehenden Steuervorteile nutzen. Ein zusätzlicher Riester-Vertrag ist nicht notwendig. allerdings wird auch bei dieser Variante des Wohn-Riester die Förderung auf dem fiktiven Wohnförderkonto registriert und später versteuert werden.

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Riester als Wohn-Riester / Wohnförderkonto

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