INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# Wohn-Riester / Wohnförderkonto
HINWEIS: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt.
Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.
» was ist der 'Wohn-Riester' bzw. ein Wohnförderkonto?
Nach mehr als zweijähriger Debatte wurde die Einbeziehung von selbstgenutzten
Wohnimmobilien in die die staatliche geförderte Riester-Rente beschlossen.
Sie soll die vor kurzem gekanzelte Eigenheimzulage ersetzen.
Der Grund für diese lang andauernden Verhandlungen der Politiker lag in
dem Riester-Grundsatz der nachgelagerten Besteuerung. Denn alle Einzahlungen,
Zulagen und Gewinne sind zunächst steuerfrei und müssen erst im Alter
bei der Auszahlung versteuert werden. Aber bei der Verwendung des Riester-Guthabens
zur Finanzierung eines Eigenheims gibt es keine Auszahlphase um die Beiträge
dann zu versteuern, denn das Geld steckt ja noch sprichwörtlich in der Immobilie.
Bei dem nun gefundenen Kompromiss wird ein fiktives Wohnförderkonto erstellt.
Darauf werden die in der Immobilie gebundenen steuerlich geförderten Beiträge
erfasst. In der Sparphase wird die Summe analog zu dem Ertrag einer Geldanlage
jährlich um 2% erhöht. Zum Rentenbeginn kann der Immobilien-Sparer entscheiden,
ob er seine Steuerschuld auf einen Schlag begleicht. In diesem Fall wird ihm
auf die Fördersumme ein Abschlag von 30% gewährt. Der Rest wird dann mit dem
dann individuellen Steuersatz belegt. Alternativ kann der Riester-Sparer den Betrag
über einen Zeitraum von bis zu 23 Jahren JÄHRLICH zu versteuern.
Ganz einfach gesagt, ist es nun beim Wohn-Riester möglich, das das GESAMTE
Riester-Guthaben der Riester-Rente entnommen werden kann, um damit den Kauf
der "eigenen vier Wände" mitzufinanzieren. Dasselbe gilt auch für den Erwerb
von Genossenschaftsanteilen. Die Rückzahlung der aus einem Riester-Sparvertrag
entnommenen Gelder ist generell nicht nötig. Die sonst nicht mögliche
Entnahme des ganzen Guthabens zum Beginn der vertraglich vereinbarten Auszahlungsphase,
zur Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie, ist nun möglich!
Daneben werden künftig auch laufende Tilgungszahlungen für einen Immobilienkredit
gefördert. Sie werden behandelt wie Einzahlungen auf einen Riester-Sparvertrag.
Damit können Sparer für eine Tilgung die Riester-Zulagen und die eventuell
darüber hinaus gehenden Steuervorteile nutzen. Ein zusätzlicher Riester-Vertrag
ist nicht notwendig. allerdings wird auch bei dieser Variante des Wohn-Riester
die Förderung auf dem fiktiven Wohnförderkonto registriert und später versteuert werden.