INFOTHEK ¤ Riester-Rente
# Riester-Rente Zertifizierung
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» Zertifizierung einer RiesterRente
Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge.
Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin*), dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt.
Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungs- unternehmen, Banken und
Fondsgesellschaften angeboten.
Diese Bescheinigung aber nicht mit einem wirtschaftlichen Gütesiegel verwechseln!! Die Riester-Zertifizierung sagt beispielsweise nichts darüber aus, ob der Anbieter seine Ablaufleistungs-Versprechen später einhalten kann oder ob der Vertrag ertragreicher ist, als von anderen Riester-Renten-Anbietern! Das Riester-Zertifikat ist an einer amtlichen Prüfnummer in den Vertragsunterlagen zu erkennen.
Um das Zertifikat zu erhalten, müssen Riester-Verträge:
• garantieren,
dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge, also die
selbst eingezahlten Beiträge PLUS der staatlichen Zulagen, zur Verfügung stehen.
Dies bedeutet: Das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall
erhalten! Also selbst bei hypothetischen 0% Gewinn auf die Eigenbeiträge während der Laufzeit -
gibt es eine Rendite!
• eine lebenslange Rente zusagen.
Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin.
Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein
Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht
wird. Diese Versicherung setztdie monatlichen Auszahlungen vom 85. Lebensjahr lebenslang fort.
• ihre Leistungen frühestens
ab Vollendung des 60. Lebensjahrs auszahlen. D.h. erst nach dem 61.Geburtstag
darf eine Riester-Rente nutzbar sein, also die Auszahlung von Kapital und Rente und sie darf
auch nicht VOR Beginn der "regulären" Altersrente geleistet werden.
• die Abschlusskosten,
also die Kosten, die für die Betreuung und Vermittlung des Vertrages anfallen, auf
mindestens fünf Jahre zu verteilen. Dies gilt für alle Verträge, die seit
dem Jahr 2005 abgeschlossen werden. Dadurch sind in den ersten fünf Jahren die Anlagegewinne
auch meißtens etwas geringer, als in den Folgejahren.
Ebenso muss der Anbieter muss den Anleger(egal bei welcher
Anlageform)
bei vor Vertragsabschluss über die Höhe und Verteilung dieser Kosten ebenso informieren
wie über die Kosten für Verwaltung, Vertragsumstellung, Vermögensverwaltung
und Produktwechsel. [Hinweis: Viele ältere Verträge ziehen dem Riester-Kunden die
Abschlusskosten noch auf zehn Jahre verteilt ab.]
• Zusatzversicherungen
wie z.B. Erwerbsunfähigkeitsschutz und Hinterbliebenenabsicherung
können zusätzlich vereinbart bzw. eingeschlossen werden.
• Der Anbieter muss
den Anleger außerdem über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur
der Geldanlagen und das Risikopotenzial unterrichten sowie Standardberechnungen
anbieten, die dem Anleger einen einfachen Produktvergleich ermöglichen.
Der Anleger muss seinen Altersvorsorgevertrag während der Ansparphase
ruhen lassen - also beitragsfrei stellen - können. Er muss seinen Vertrag auch
kündigen können, um das angesparte Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag
desselben oder eines anderen Anbieters zu übertragen.
• garantierte lebenslange Leistung
muss bei Riester-Renten garantiert sein, entweder als Leibrente (bei gleichbleibender
oder steigender Rentenzahlung bis zum Tod) oder als Auszahlungs- plan bis zum 85.
Lebensjahr mit anschließender lebenslanger Leibrente(Restverrentung). Eine
Teilkapitalauszahlung bis zu einer Höhe von insgesamt 30 Prozent des zu Beginn
der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals ist jedoch zulässig.
* Das BaFin bietet im Internet eine Liste aller zertifizierten Riester-Produkte,
die unter www.bafin.de eingesehen werden kann.