INFOTHEK ¤ Riester-Rente

für wenig Beitrag - hohe Riester-Zulagen erhalten

# Riester-Rente - Zulage / Förderung - Hinweise

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Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.

TIP: Lesen Sie auch die anderen Bereiche dieser Infothek-Gruppe.

» welche Riester-Zulagen / Förderung gibt es?

Die staatliche Riester-Förderung besteht aus zwei Teilen: aus der jährlichen Zahlung einer Zulage, die sich aus einer Grund- und einer Kinderzulage zusammensetzt und aus der Möglichkeit, die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuererklärung geltend zu machen.
Auf den Riester-Vertrag wird grundsätzlich nur die Grund- und/oder Kinderzulage überwiesen. Eventuelle Steuererstattungen durch den Sonderausgabenabzug werden dem Antragsteller immer direkt durchs Finanzamt überwiesen.


» wie lange muss ich förderberechtigt sein, um Zulage zu erhalten?

Um die volle Förderung für das ganze Kalenderjahr zu erhalten, reicht zwar nur ein Monat Förderberechtigung aus, aber die Beiträge für den Riestervertrag müssen jedoch immer für den kompletten Zeitraum/das Kalenderjahr eingezahlt werden!!

Beispiel :
Beginn z.B. 01.06.2008 / rechnerischer Mindesteigenbeitrag von z.B. 25€ monatlich
» Hier müsste also noch eine Sonderzahlung von 125€ (Monat Januar bis Mai)
in dem Kalenderjahr des Riester-Rente-Abschlusses gezahlt werden
um auf die insgesamt benötigten 300€(12 Monate á 25€) zu kommen.

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» gibt es die Riester-Zulage automatisch?

Die staatliche Zulage gibt es nicht automatisch. Sie muss über den Anlage-Anbieter beantragt werden. Am besten ist es, gleich bei Vertragsabschluss eine Dauer-Vollmacht zu geben, damit die Zulage jedes Jahr automatisch durch den Anbieter beantragt werden kann.
Die Bevollmächtigung des Versicherers kann jederzeit widerrufen werden. Dazu reicht ein Widerruf jeweils zum Jahresende. Im darauffolgenden Jahr muss der Versicherte sich dann aber wieder selbst um die Beantragung seiner Zulage kümmern. In der Regel bekommt er das entsprechende Formular rechtzeitig von seinem Versicherer zugeschickt.

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» wer teilt die Zulagen zu?

Der Antrag auf Zulage(für die Grundzulage und Kinderzulage) muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, eingehen.
Die ZfA überweist die Zulage direkt an den Versicherer, der sie dem Vorsorgekonto des Versicherten gutschreibt. Die Zulagenstelle ist auch dafür zuständig, zu viel gezahlte Zulagen und Steuervorteile zurückzufordern.

Nur die ZualgenForm -Sonderausgabenabzug- wird beim Finanzamt mit der jährlichen Steuererklärung beantragt und auch vom Finanzamt ausgezahlt.

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» wen muss ich über Änderungen meiner Zulagenberechtigung informieren?

Zu beachten ist, dass der Riester-Anbieter in der Vertragslaufzeit über alle Veränderungen informiert werden MUSS, die sich auf die Berechtigung oder Höhe der Zulage auswirken können, etwa Änderungen beim Familienstand, bei der Kinderzahl oder beim beruflichen Status. Der Anbieter meldet dies dann der Zulagenstelle weiter.

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» bleiben RiesterZulagen beim Wegfall des Förderanspruchs erhalten?

Die erteilten Zulagen bleiben erhalten, wenn in der Laufzeit eventuell die Berechtigung zur Riester-Förderung durch Berufswechsel o.ä. nicht mehr besteht.
Auf das in diesem Fall 'ruhende' Guthaben wird jedoch keine Förderung mehr gezahlt, da diese IMMER eine laufende Eigenbeitragszahlung voraussetzt.

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» wann müssen die Zulagen zurückgezahlt werden?

Der Staat gewährt die Steuervorteile und Zulagen mit dem Ziel, die Altersvorsorge
des Zulagenberechtigten zu fördern. Die Richtlinie ist: Wann immer das Kapital zu einem anderen als diesem Zweck verwendet wird, verlangt der Staat die Förderung zurück. Zu den förderschädlichen Verwendungen zählen insbesondere: Kündigung des Vertrages (Ausnahme: Kündigung, um das gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsorgevertrag zu übertragen) und Auszahlung einer Barleistung an die Hinterbliebenen im Todesfall oder der endgültige Wegzug ins Ausland.

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» kann ich auch mehr zahlen, als es dafür Riester-Zulagen gibt?

Wenn in einem Kalenderjahr mehr Beiträge gezahlt wurden, als steuerlich geltend gemacht werden könnten, hat dieses 'Überzahlen' auf die Erteilung der Zulagen und den Sonderausgabenabzug keine schädlichen Auswirkungen. Man hat nur den Nachteil, dass ein Teil der Beiträge eben nicht steuerlich geltend gemacht werden kann. Zum Ausgleich dafür wird die auf diesen Beitragsteil entfallende Rente aber auch nicht voll, sondern nur mit dem Ertragsanteil besteuert.

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» können Ehepaare gemeinsam EINEN Vertrag besparen?

Bei Ehepaaren ist EIN gemeinsamer Altersvorsorgevertrag bzw. die Einzahlung der Förderung auf EINEN Riester-Vertrag grundsätzlich ausgeschlossen. Jeder Zulagenberechtigte muss einen eigenen Altersvorsorgevertrag abschließen. Es
spielt dabei keine Rolle, ob beide oder nur einer unmittelbar Förderberechtigt sind.

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Riester-Zulagen

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